Die Impfung gegen das Coronavirus soll ihnen Schäden zugefügt haben. Die Forderungen nach Schadenersatz beim Bund bringen für die 100 Betroffenen bisher nichts.
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Um den Betrieb für die Booster-Kampagne zu optimieren, führten Gesundheitsökonomen der ZHAW eine Studie durch. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Rund 100 Personen forderten bis Ende November wegen Impfschäden Geld vom Bund.
  • Bisher wurden jedoch alle Gesuche abgelehnt.
  • Schäden können Migräne mit Sehstörungen, Inkontinenz oder Blutdruck-Probleme sein.

Wegen mutmasslichen Folgen einer Corona-Impfung sind beim Bund bis Ende November rund 100 Gesuche für Schadenersatz oder Genugtuung eingegangen. Die Betroffenen klagen über Impfschäden und fordern Geld – bisher ohne Erfolg.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, ist der Bund auf keines der Gesuche eingetreten. Grund sollen formale Kriterien gewesen sein. Betroffene hätten beispielsweise den Impfschaden ohne ärztliche Einschätzung diagnostiziert.

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Eine Person wird gegen das Coronavirus geimpft. (Symbolbild) - Keystone

Zudem sei in vielen Fällen unklar, ob den Gesuchstellern nicht schon von anderer Seite finanziell unter die Arme gegriffen wurde. An den Bund können sich Betroffene erst nach der Abklärung mit anderen Instanzen wenden. Das sind hier Ärzte, Versicherungen oder die Impfstoffhersteller.

Bund und Kanton zahlen je die Hälfte

Schadenersatz und Genugtuung kann verlangt werden, wenn mutmasslich die Impfung länger andauernde Schäden verursacht. Dazu muss das Vakzin, wie im Falle des Coronavirus, von den Behörden empfohlen worden sein.

Laut EDI-Sprecherin Emma Brossin wurden unter anderem Schäden wie Migräne mit Sehstörungen, Inkontinenz, Blutdruck-Probleme oder Thrombose im Auge geltend gemacht.

Mann mit Schmerzen
Migräne ist sehr schmerzhaft. - Unsplash

Aber auch Bagatellen wie Müdigkeit oder Taubheitsgefühl an den Händen während einer Stunde nach der Impfung stehen auf der Liste der Schäden.

Für Kosten für nötige Arztbesuche, Therapien oder Erwerbsaufall aufgrund der Corona-Impfung können Betroffene Schadenersatz erhalten. Im Falle einer Genugtuung kann sich diese auf bis 70'000 Franken belaufen. Der Bund und die Kantone teilen sich dabei den jeweiligen Betrag.

Bei knapp 13 Millionen Impfungen gegen das Coronavirus

Laut Angaben von Swissmedic wurden bis zum 14. Dezember 10'842 Meldungen über vermutete unerwünschte Nebenwirkungen der Corona-Impfung ausgewertet. Davon wurden 64 Prozent als «nicht schwerwiegend» eingestuft, die verbleibenden 3927 Meldungen als «schwerwiegend». Verabreicht wurden in der Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt 12'856'178 Impfdosen.

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