Im Kanton Aargau begleitet die Caritas Gastfamilien von aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die über die Schweizerische Flüchtlingshilfe platziert wurden.
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Das Logo der Caritas. - Keystone
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Die Caritas unterstütze bei Schwierigkeiten im Zusammenleben und trage so zu einer möglichst stabilen Unterbringungssituation bei, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Dienstag, 14. Juni 2022, mit. Die Begleitung der Gastfamilien durch Caritas sei auf sechs Monate befristet.

Der Grund für die Begleitung der Gastfamilien: Bei vermittelten, also nicht selbstorganisierten Unterbringungen kennen sich Gastgeber und Gast nicht, wie das DGS festhält. Diesem Umstand trage die Begleitung durch die Caritas Rechnung.

Diese Lösung gelte nicht, wenn die betroffenen Personen ihre Unterkunft respektive ihre Gäste selbst ausgesucht hätten. Dies ist auch der Fall, wenn die Unterkunft von Dritten vermittelt wurde wie zum Beispiel bei einer Privatunterbringung bei Verwandten und Bekannten.

Die Begleitung durch die Caritas erfolgt ergänzend zu den Aufgaben der Aufenthaltsgemeinde. Die Gemeinde ist weiterhin zuständig für das Ausrichten der Sozialhilfe an Schutzsuchende, sofern diese wirtschaftlich nicht selbstständig sind. Die Gemeinde ist auch zuständig für die Ausrichtung der Unterbringungspauschale von 9 Franken pro Person und Tag für die Gastfamilien.

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