In der Schweiz darf Cannabis in Zukunft für medizinische Zwecke konsumiert werden. Damit fallen Ausnahmegenehmigungen weg.
Cannabis als rauschmittel
Eine Hanfpflanze für die Herstellung von Marihuana. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Patienten mit chronischen Schmerzen können nun Cannabis konsumieren.
  • Dies ist künftig auch ohne Ausnahmebescheinigung eines Arztes.

Im Betäubungsgesetz wird das Verbot des Cannabis-Konsums für medizinische Zwecke aufgehoben. Am Mittwoch hat das die Regierung beschlossen.

cannabis
Die Stadt Zürich hat die Bewilligung für ihre Studie zu Cannabis erhalten. - AFP

Patientinnen und Patienten müssen künftig keine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Cannabis beantragen. Das Rauschmittel wird insbesondere zur Linderung chronischer Schmerzen eingesetzt.

Cannabis ohne Therapie bleibt verboten

Das Schweizer Parlament hatte bereits im März vergangenen Jahres eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung beschlossen. Jetzt wurden sie in Kraft gesetzt. Sie tritt am 1. August in Kraft.

Künftig entscheidet der Arzt in Abstimmung mit dem Patienten oder der Patientin über den Einsatz von Cannabis. Der Cannabis-Konsum zu nicht therapeutischen Zwecken bleibt verboten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AbstimmungParlamentRegierung1. AugustArztCannabis