Bundesrat

    Bundesrat will den Erwerb von Wohneigentum nicht erleichtern

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bund ist gegen die Motion zur vollständigen Nutzung der zweiten Säule für Wohneigentum ab. Denn der Markt ist weiterhin ausgetrocknet.

    Einfamilienhäuser
    Nur leicht verteuert haben sich im vergangenen Monat die Einfamilienhäuser. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Wohneigentum ist in der Schweiz weiter begehrt.
    • Doch der maximale Eigenmittel-Bezug aus der zweiten Säule bleibt bei 50 Prozent.
    • Damit will der Bund die Überhitzung des Marktes verhindern.

    Enttäuschung bei Wohneigentums-Interessierten: Der Bundesrat will die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule in Bezug auf den Liegenschaftserwerb nicht ändern. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld sei es nicht angezeigt, die bestehenden Kreditvergabestandards zu lockern.

    Bevölkerung will mehr Wohneigentum

    Deshalb empfiehlt die Regierung die Motion der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) zur Ablehnung, wie sie am Donnerstag mitteilte.

    Diese will den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern. Und zwar indem die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig dafür genutzt werden können. Für einen Grossteil der Bevölkerung stelle der Erwerb von Wohneigentum ein wichtiges Ziel dar, begründet die Kommission ihren Vorstoss.

    Per 2013 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die Vorschriften für Vorbezüge aus der zweiten Säule geändert. Damit wurde der Liegenschaftserwerb erschwert und der Immobilienmarkt stabilisiert. Seither gilt, dass die Hälfte der Eigenmittel vom künftigen Eigentümer beziehungsweise der künftigen Eigentümerin eingebracht werden muss. Die andere Hälfte kann aus der zweiten Säule entnommen werden.

    Bund will Risiken begrenzen

    Daran will der Bundesrat festhalten. Entgegen dem Ziel der Motion würde eine Aufhebung des Mindestanteils eigener Mittel ausserhalb der zweiten Säule den Nachfrageboom weiter verstärken; begründet der Bund seinen Antrag.

    Über die Motion entscheidet als nächstes der Nationalrat.

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