Der Bundesrat will, dass Strafverfolgungsbehörden künftig durch Phänotypisierung mehr Informationen aus einer DNA-Spur vom Tatort herauslesen können.
DNA
Ein Polizist hält eine DNA-Probe in seiner Hand. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das revidierte DNA-Profil-Gesetz soll die sogenannte DNA-Phänotypisierung ermöglichen.
  • Künftig sollen aus einer DNA-Spur die Augen-, Haar- und Hautfarbe gelesen werden können.
  • Die Phänotypisierung wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden müssen.

Die sogenannte Phänotypisierung soll es den Strafverfolgungsbehörden künftig erlauben, mehr Informationen aus einer DNA-Spur vom Tatort herauszulesen. Der Bundesrat hat am Freitag mit dem DNA-Profil-Gesetz die Grundlage dafür geschaffen. Nun ist das Parlament am Zug.

In der forensischen Ermittlungsarbeit können Gentests wichtige Hinweise liefern, indem sich mit ihnen ein Täterprofil erstellen lässt. In der Schweiz dürfen bisher nur nach Übereinstimmungen in vorhandenen Gendatenbanken gesucht werden. Das revidierte DNA-Profil-Gesetz soll künftig die sogenannte DNA-Phänotypisierung ermöglichen. Diese wissenschaftliche Analysemethode erlaubt es, aus einer DNA-Spur äusserlich sichtbare Merkmale einer Person mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit herauszulesen.

DNA-Profil
Ein Wissenschaftler untersucht ein DNA-Profil. (Symbolbild) - Keystone

Heute gelten bei der Erstellung von DNA-Profilen für die Strafverfolgungsbehörden hohe Anforderungen. So darf aus einer DNA-Spur in der Schweiz lediglich das Geschlecht herausgelesen werden. Künftig sollen aus einer DNA-Spur auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter eruiert werden können. Der Bundesrat kann in Zukunft weitere äusserliche Merkmale festlegen, wenn sich ihre Bestimmung als zuverlässig erweist.

Präziseres Bild

Der Bundesrat verabschiedete nun die Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes zuhanden des Parlaments. Damit könnten Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungsarbeiten künftig besser und rascher fokussieren, heisst es in einer Mitteilung. «Neben Zeugenaussagen oder Auswertungen digitaler Daten ergibt sich durch die Phänotypisierung ein präziseres Bild des gesuchten, unbekannten Spurenlegers.» Das verbessert laut dem Bundesrat die Sicherheit der Bevölkerung.

Karin Keller-Sutter DNA
Bundesrätin Karin Keller-Sutter spricht an einer Medienkonferenz über die Themen «Änderung des DNA-Profil-Gesetzes: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens» und «Botschaft zur Änderung der Strafprozessordnung»,2019. - Keystone

Die Gesetzesrevision verlangt hatten National- und Ständerat mit einer an den Bundesrat überwiesenen Motion von alt Nationalrat Albert Vitali (FDP/LU). Sie trägt den Titel «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger».

Es gibt Grenzen

Das revidierte Gesetz enthält den Strafverfolgungsbehörden auch Schranken. So darf ein Analyseergebnis der Phänotypisierung nur für die Ermittlungen in einem konkreten, aktuellen Fall verwendet werden. Und nicht in der DNA-Datenbank gespeichert werden, wie der Bundesrat schreibt.

Die Methode soll zudem nur für die Aufklärung von schweren Verbrechen angewendet werden dürfen. Konkret bei Straftatbeständen, welche mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bestraft werden. Wie beispielsweise Vergewaltigung, Mord oder Raub. Bei Vergehen wie etwa Sachbeschädigung steht die Methode nicht zur Verfügung.

Justiz
Die Methode soll zudem nur für die Aufklärung von schweren Verbrechen angewendet werden dürfen. - AFP/Archiv

Die Phänotypisierung muss durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Der Bundesrat spricht von einer «ausgewogenen und praktikablen Lösung».

Verwandtensuchlauf als Ultima Ratio

Weiter regelt das Gesetz gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug. Ein solcher Suchlauf ist eine weitere Option um die Person zu identifizierten, von der die sichergestellte DNA-Spur stammt. Die aber nur, wenn die DNA-Datenbank beim Abgleich einer DNA-Spur keinen Treffer meldet. Und bislang alle Ermittlungen ergebnislos geblieben sind.

Ergibt sich in der Datenbank eine Übereinstimmung, wird im Kreis der Verwandten nach dem Spurenleger gesucht. Dieser Suchlauf ist ebenfalls nur für die Aufklärung von Verbrechen zulässig und wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Vorbehalte bezüglich Nutzen

Die Niederlande haben bereits 2003 als erstes Land der Welt eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Phänotypisierung geschaffen. Die Schweiz konnte von den jahrelangen Erfahrungen profitieren, die die niederländischen Behörden mit der Phänotypisierung gesammelt haben. So teilte das Justizdepartement (EJPD) im Oktober mit. Das Instrument habe im Ausland die Aufklärung von zahlreichen Delikten unterstützt.

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