Bundesrat verzichtet auf Verschärfung der Lex Koller

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Bern,

Der Bundesrat verzichtet auf eine Revision der Lex Koller, des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

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Der Bundesrat soll die überarbeitete Lex Koller dem Parlament unterbreiten. Dies fordert der Nationalrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verzichtet auf die Verschärfung der Lex Koller.
  • Er zieht mit dem Entscheid vom Mittwoch die Konsequenz aus der Vernehmlassung.

Er zieht mit dem Entscheid vom Mittwoch die Konsequenz aus der Vernehmlassung.

Der Bundesrat wollte mit der Vorlage für Ausländerinnen und Ausländer den Kauf von Grundstücken in der Schweiz erschweren. Nicht-EU-Bürger sollten eine Bewilligung einholen müssen, selbst wenn sie im Haus oder in der Wohnung wohnen. Auch für Firmen hatte der Bundesrat strengere Regeln vorgeschlagen.

Er hatte damals von einer «Rückbesinnung auf den Gesetzeszweck» gesprochen. Mit der Revision hätten Lücken gestopft, der Vollzug verbessert und der administrative Aufwand für Behörden verringert werden sollen, wie das Bundesamt für Justiz zum Bundesratsentscheid mitteilte.

Die Mehrheit von Parteien, Kantonen, und Organisationen hätten jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen, heisst es in der Mitteilung.

Prüfen will der Bundesrat allerdings, ob die Beteiligung von Personen im Ausland an Schweizer Firmen gewissen Kontrollen unterstellt werden soll. Er hat dazu zwei Postulate aus dem Parlament entgegengenommen.

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