Bundesrat senkt Zinsen für Covid-19-Kredite
Der Bundesrat senkt ab dem 31. März die Zinsen auf den Covid-19-Krediten. Für Kredite bis 500'000 Franken sind neu keine Zinsen mehr zu entrichten. Kredite über eine halbe Million Franken müssen mit 0,5 Prozent verzinst werden.

Die Festlegung der Zinssätze für die Kredite jeweils per 31. März ist im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz geregelt. Dabei berücksichtigt die Landesregierung den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB), wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Dieser liegt seit Sommer 2025 bei null Prozent.
Seit einem Jahr lag der Zinssatz für Kredite unter einer halben Million Franken bei 0,25 Prozent, für Kredite darüber bei 0,75 Prozent. Beide Zinssätze senkt der Bundesrat nun also um 0,25 Prozentpunkte. Er vollziehe dabei die Entwicklungen am Markt nach, hiess es.
Für die Kreditnehmenden verringerten sich mit der Senkung der Zinsen die Finanzierungskosten. Gleichzeitig würden die Margen der Banken gesenkt. Dennoch ermögliche ihnen der neue Zinssatz die Deckung ihrer Refinanzierungskosten.
Mit dem Covid-19-Kreditprogramm ermöglichte der Bund im Jahr 2020 die Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe von Unternehmen mittels staatlich garantierter Kredite. Covid-19-Kredite sollen nicht länger beansprucht werden als für diesen Zweck notwendig. Dies sei auch im Interesse der Steuerzahlenden, schreibt der Bundesrat.
Von der ursprünglich vergebenen Kreditsumme in der Höhe von 16,9 Milliarden Franken sind zurzeit unter Berücksichtigung der Teilamortisationen noch 1,7 Milliarden Franken ausstehend. Die Kredite müssen spätestens bis 2028, in Härtefällen bis 2030, amortisiert sein.










