Bundesrat passt Baubeiträge für Erziehungseinrichtungen an
Der Bund fördert künftig auch kleinere Erziehungseinrichtungen im Straf- und Massnahmenvollzug. Der Bundesrat hat dazu die Baubeiträge angepasst und eine entsprechende Verordnung geändert.

Der Bundesrat verabschiedete die Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) an seiner Sitzung vom Mittwoch, wie er am gleichen Tag mitteilte. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Anpassung trägt dem Umstand Rechnung, dass kleinere Wohngruppen mit intensiven sozialpädagogischen Angeboten heute zunehmend als förderlicher für die gesellschaftliche Integration gelten als grosse.
Konkret werden verschiedene, auf unterschiedliche Bedürfnisse abgestimmte Modelleinrichtungen in das Pauschalisierungssystem des Bundes aufgenommen. Zudem werden die dazugehörigen Richtlinien überarbeitet.
Mit der Anpassung der Pauschale folgte der Bundesrat auch einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Diese hatte in einem Bericht vom Juni 2026 eine regelmässige Überprüfung der Beiträge angeregt.










