Kommission will gegen medizinisch begründete Asylgesuche vorgehen
Die Ständeratskommission unterstützt eine Nationalratsmotion, die Asylgesuche zum Zweck medizinischer Behandlung in der Schweiz künftig verhindern soll.

In der Schweiz sollen künftig keine Asylgesuche mehr gestellt werden können, nur um von einer medizinischen Behandlung zu profitieren. Die zuständige Ständeratskommission unterstützt eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion an den Bundesrat zu überweisen. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Der Nationalrat hatte die Motion von Jacqueline de Quattro (FDP/VD) im Mai 2025 angenommen. Der Bundesrat unterstützte sie ebenfalls. Sagt nun auch der Ständerat Ja dazu, kann die Regierung den Auftrag umsetzen. Dessen Hintergrund waren namentlich Asylsuchende aus Georgien, die für medizinische Behandlungen eingereist waren.
De Quattro kritisiert medizinische Behandlungen von Asylsuchenden
De Quattro sprach im Nationalrat von Personen aus Georgien, die in der Schweiz eine Organtransplantation vornehmen lassen wollten. Ihr Wohnkanton Waadt riskiere, dafür pro Person 300'000 Franken aufwenden zu müssen. Auch berichtete sie von Asylsuchenden, die sich zahnärztlich oder kieferorthopädisch behandeln liessen.
«Diese Fälle mögen sehr tragisch sein. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft erfüllen», schrieb nun auch die SPK-S dazu. Das Asylsystem solle nicht durch Personen ohne Chance auf Asyl belastet werden.
Asylgesuche für eine medizinische Behandlung stellen in den Worten der Ständeratskommission einen «offensichtlichen Missbrauch» des Asylsystems dar. Sie dürften nicht toleriert werden.