Vorläufig Aufgenommene: Längeres Warten auf Aufenthaltsbewilligung

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Bern,

Der Nationalrat hat beschlossen, dass vorläufig Aufgenommene künftig zehn Jahre auf eine Aufenthaltsbewilligung warten müssen.

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Nationalrat debattiert über SVP-Motion zur Verlängerung der Wartefrist für vorläufig Aufgenommene auf zehn Jahre. (Archivbild) - sda

Vorläufig Aufgenommene müssen zehn statt wie bisher fünf Jahre warten, bis sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen dürfen. Als Zweitrat hiess der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion am Mittwoch mit 110 zu 74 Stimmen gut. Der Rat setzte sich mit fünf SVP- und einer FDP-Motion auseinander.

Bundesrat Beat Jans erklärte in der von vielen Fragen an ihn begleiteten Debatte, die von der SVP veranlassten ausserordentlichen Sessionen könne er sich bereits regelmässig für die ordentlichen Sessionen in die Agenda schreiben. Der Bundesrat lehnte alle Vorstösse ab. Es handle sich um bereits abgelehnte oder wenig sachdienliche Vorstösse.

Christoph Riner (SVP/AG) begründete die bereits im Ständerat vorgelegte gleichlautende Motion für eine Verdoppelung der Frist vor einer Aufenthaltsbewilligung. Dass eine temporäre Lösung nach fünf Jahren in einen Daueraufenthalt übergehe, sei ein Magnet für Flüchtlinge.

Jans weist SVP-Argumente zurück

Jans entgegnete ihm, vorläufige Aufnahmen dauerten in der Regel länger. Bürgerkriege und Verfolgung, die eine Ausreise abgewiesener Asylsuchender verhindern, könnten eben auch lange dauern.

Eine Sogwirkung wies er als Falschbehauptung ohne Evidenz zurück. Ein heute nach fünf Jahren gestelltes Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung werde in den Kantonen geprüft und komme nur für gut integrierte Menschen infrage, die für sich selbst und ihre Familien aufkommen.

Sie sei also ein Integrationsanreiz. Die SVP-Motion sei kontraproduktiv und teuer, da sie Betroffene länger in der Sozialhilfe halte. Die bürgerliche Ratsmehrheit setzte sich indessen durch.

Nationalrat stimmt FDP-Motion zur Gleichbehandlung von Asylsuchenden zu

Eine FDP-Motion forderte die Gleichbehandlung von über die Grüne Grenze in die Schweiz gelangten Asylsuchenden mit jenen in den Transitzentren an der Schengen-Aussengrenze – aktuell den Flughäfen Zürich und Genf.

Die illegal ins Land gelangten Asylsuchenden sollten bei Unterbringung, medizinischer Versorgung, Grenzverfahren und Sozialleistungen nicht bessergestellt sein, verlangte Peter Schilliger (FDP/LU).

Jans erklärte, die Verfahren in diesen Transitzentren seien noch nicht genau definiert. Kein Grenzkanton habe sich bisher zur Beherbergung eines Transitzentrums bereit erklärt. Die Situation sei damit unklar und der Rat sollte nicht bereits Standards setzen. Der Nationalrat hiess die Motion mit 118 zu 69 Stimmen gut.

Nationalrat lehnt mehrere SVP-Motionen zu Asyl und EU-Verträgen ab

Vier weitere Motionen der SVP lehnte der Nationalrat ab. Dabei ging es um die Asylgewährung lediglich für zwei Jahre und eine daran anschliessende jährliche Überprüfung, die Abschaffung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine und die Sistierung des Resettlement-Programms für besonders verletzliche Flüchtlinge.

Mit 128 zu 64 Stimmen scheiterte eine SVP-Motion im Zusammenhang mit den Bilateralen Verträgen mit der EU und der Frage des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Thomas Aeschi (SVP/ZG) forderte die Offenlegung von Unterlagen aus den Beratungen des Bundesrats im Juni 2004 über das Schengen/Dublin-Abkommen.

Bundeskanzler Viktor Rossi sagte, diese Dokumente unterlägen einer 30-jährigen Geheimhaltung, gestützt auf das Kollegialitätsprinzip in der Bundesverfassung. Mitberichtsverfahren und überhaupt der Meinungsbildungsprozess im Bundesrat seien vertraulich.

Kommentare

User #5226 (nicht angemeldet)

Es gibt nur DIE Welt! Lassen wir doch alle dort leben, wo sie möchten. Vieles wäre sooooo viel einfacher!

User #5923 (nicht angemeldet)

Beat soll Ausweis AB einführen AB fahren

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