Die Genfer Staatsanwaltschaft hat Rekurs eingereicht gegen den Freispruch Maudets wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit seiner Luxusreise nach Abu Dhabi.
Freispruch vor der zweiten Instanz: Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild)
Freispruch vor der zweiten Instanz: Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet. (Archivbild) - sda - Keystone/SALVATORE DI NOLFI
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zweite Instanz sprach Pierre Maudet der Vorteilsnahme frei.
  • Nun hat die Genfer Staatsanwaltschaft Rekurs dagegen eingereicht.
  • Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Der Fall Maudet kommt vor das Bundesgericht. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat Rekurs eingereicht gegen den Freispruch des Ex-Staatsrats wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit seiner Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 vor der zweiten Instanz.

Dies teilte die Genfer Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für Pierre Maudet gefordert hatte, am Donnerstag mit. Sie wies im Communiqué zudem daraufhin, dass sie keine weiteren Kommentare zu dem Fall abgeben werde. Der ehemalige Staatsrat war Anfang Januar vom Genfer Kantonsgericht freigesprochen worden. Dieses sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an.

Reise nach Abu Dhabi

Maudet reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten, Magid Khoury und Antoine Daher, nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50'000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt.

Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht verurteilte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar letzten Jahres wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Reise zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Zudem musste Maudet dem Staat Genf 50'000 Franken als Entschädigung zurückzahlen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FreispruchFormel 1FrankenStaatFDPBundesgerichtPierre Maudet