Wegen der Maskentragpflicht für Schulkinder vom Februar im Kanton Bern gab es so einige Beschwerden. Diese wurden nun vom Bundesgericht abgelehnt.
Masken Schule
Das Bundesgericht weist Beschwerde im Kanton Bern gegen Maskentragen an Schulen ab. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kritik wegen der Maskenpflicht in Schulen vom Februar im Kanton Bern wurde abgewiesen.
  • Das Bundesgericht empfindet die Massnahme als gerechtfertigt und verhältnismässig.

Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die im Kanton Bern im Februar vorübergehend verhängte Maskentragpflicht für Schulkinder abgewiesen. Die Massnahme sei gerechtfertigt und verhältnismässig gewesen.

Ausserdem stützte sie sich auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage, teilte das Bundesgericht am Freitag mit. Den obersten Richter des Landes ist die Schwierigkeit klar, die Wirkung von Massnahmen bei neu auftretenden Infektionskrankheiten vorherzusehen.

Maskentragpflicht an Schulen
Die Pflicht Masken ab der 5. Klasse zu tragen sei gerechtfertigt und verhältnismässig gewesen. - dpa-infocom GmbH

Daher sei eine Massnahme auch nicht unrechtmässig, nur weil sie sich rückblickend vielleicht nicht als optimal erwiesen habe. Dies betont das Bundesgericht. Die politisch für Coronamassnahmen verantwortlichen Behörden haben demnach einen relativ grossen Spielraum.

Nicht hinreichend belegt

Die Verwendung von Masken trage grundsätzlich dazu bei, die Verbreitung von Viren zu begrenzen, hält die oberste gerichtliche Instanz fest. Dass das Tragen von Gesichtsmasken die Kommunikation einschränkt und als unangenehm empfunden werden kann, stellt das Gericht nicht in Abrede.

Dass Maskentragen bei Kindern aber krankheitswertige gesundheitliche Schäden verursachen kann, halten die obersten Richter für wissenschaftlich nicht hinreichend belegt.

Öffentliches Interesse

Weiter führen sie ins Feld, dass Anfang 2021 Unsicherheiten bestanden, wie sich eine neue Virusmutation auf Kinder auswirken würde. Im Kanton Bern wurden damals gleich mehrere Schulen wegen des Coronavirus geschlossen. Der Kanton habe also Anlass gehabt, Schulschliessungen vorzubeugen.

Maskenpflicht Coronavirus
Im Juni wurde die Massnahme schliesslich nach mehreren Verlängerungen wieder aufgehoben. - AFP/Archiv

An der Durchführung von Präsenzunterricht habe ein hohes öffentliches Interesse bestanden. Unter anderem auch wegen der Chancengleichheit, die im Fernunterricht nicht überall gegeben ist. Die angefochtene Massnahme verhängte der Kanton Bern im Februar 2021 und verlängerte sie daraufhin mehrfach. Im Juni wurde die Massnahme wieder aufgehoben.

Das Bundesgericht hat die Gerichtskosten von insgesamt 6500 Franken den Beschwerdeführenden auferlegt. (Bundesgerichtsurteil 2C_183/2021; 2C_228/2021 vom 23. November 2021)

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