Das Bundesgericht hat einen ehemaligen Appenzeller Staatsanwaltschaft freigesprochen. Ihm wird die Verschleppung einer Untersuchung vorgeworfen.
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Der Prozess gegen den ehemaligen leitenden Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden findet im Grossratssaal statt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Bundesgericht hat einen ehemaligen Staatsanwalt des Kantons Appenzell Innerrhoden von der Begünstigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, die Untersuchung eines tödlichen Unfalls in einem Lehrbetrieb im Jahr 2010 verschleppt zu haben. Der Fall verjährte.

Der frühere Innerrhoder Staatsanwalt Herbert Brogli hat an einem Berufungsprozess vor Bundesgericht einen Freispruch erhalten. Damit hoben die Bundesrichter das Urteil des Innerrhoder Kantonsgerichts vom Juni 2021 auf. Dieses verurteilte Brogli zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Schuldspruch sei bundesrechtswidrig

Der Schuldspruch wegen mehrfacher Begünstigung sei bundesrechtswidrig, heisst es im Urteil des Bundesgerichts, welches am Freitag veröffentlicht worden ist. Das Verhalten des Staatsanwalts spreche zwar für «bewusste Fahrlässigkeit». Eine Absicht, die wegen des tödlichen Unfalls des Lehrlings beschuldigten Personen von der Strafverfolgung entziehen zu wollen, verneinten die Richter jedoch.

Im September 2010 war ein Lehrling in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenlift eingeklemmt und tödlich verletzt worden. Der Lift war ungenügend gegen Unfälle gesichert, was schon Jahre zuvor vom Arbeitsinspektorat bemängelt worden war. Es kam zu einer Strafuntersuchung.

Staatsanwalt spricht von Arbeitsüberlastung

Der Staatsanwalt brauchte dafür über sechseinhalb Jahre und erklärte dies mit Arbeitsüberlastung. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Betriebsleiter, den Lehrmeister und den Hersteller des Warenlifts kam schliesslich zu spät. Das Bezirksgericht Appenzell stellte den Fall im Herbst 2017 wegen Verjährung ein. Der beschuldigte Staatsanwalt wurde freigestellt.

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen erhob Anklage gegen Brogli. Er habe die Verjährung in Kauf genommen und damit den Garagisten, den Lehrmeister und den Lifthersteller begünstigt, erklärte dieser vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Der Beschuldigte sei mehrfach auf den schleppenden Gang des Verfahrens und die drohende Verjährung hingewiesen worden.

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