Das Bundesgericht hat die erste Beschwerde gegen die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz abgelehnt. «Der Einspruch ist unzulässig», heisst es im Urteil.
Das Bundesgericht hat die erste von hunderten Abstimmungsbeschwerden gegen die Abstimmung zum Anti-Terror-Gesetz als «unzulässig» erklärt. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat die erste von hunderten Abstimmungsbeschwerden gegen die Abstimmung zum Anti-Terror-Gesetz als «unzulässig» erklärt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht lehnte die erste Beschwerde zum Anti-Terror-Gesetz ab.
  • Damit dürfte der Referendumsabstimmung am 13. Juni nichts mehr im Wege stehen.

Das Bundesgericht hat die erste Beschwerde gegen die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz abgelehnt. «Der Einspruch ist unzulässig», heisst es im Urteil der Lausanner Richter. Damit dürfte der Referendumsabstimmung am 13. Juni nichts mehr im Wege stehen.

Im am 28. Mai gefällten und am 2. Juni versandten Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag vorlag, heisst es, dass die Beschwerde «offensichtlich unzulässig» sei. Eine inhaltliche Prüfung erübrige sich deshalb.

Neun ehemalige Tessiner Amtsträger hatten einen Verzicht auf die Abstimmung über das Anti-Terror-Gesetz oder die Streichung des Resultats gefordert. Nach ihrer erfolglosen Beschwerde beim Regierungsrat gingen sie vor das Bundesgericht. Sie machten geltend, das Gesetz täusche das Stimmvolk.

Behörden verbreiteten Fehlinformationen

Die Behörden verbreiteten im Abstimmungsbüchlein Fehlinformationen und verstiessen damit gegen das Recht auf freie Meinungsbildung, lautete die Beschwerde. Besonders stossend ist laut dem ehemaligen Tessiner Staatsanwalt Paulo Bernasconi die Behauptung, die Polizei könne in der Regel erst eingreifen, wenn bereits ein Delikt begangen wurde.

Das sei eine krasse Lüge, denn das Strafgesetzbuch ahnde bereits seit 2014 Vorbereitungshandlungen zu einer kriminellen oder terroristischen Tat. Zudem spiegelt der Bundesrat laut den Beschwerdeführern im Abstimmungsbüchlein vor, das Gesetz verstosse nicht gegen die Grundrechte und die Bundesverfassung. Sechzig Rechtsprofessoren hätten das widerlegt.

Abstimmungsbeschwerden gegen das Anti-Terror-Gesetz wurden bereits in den Kantonen Genf, Zürich, Luzern, Obwalden, Bern und Thurgau eingereicht. Die Beschwerden von mehr als 500 Bürgerinnen und Bürgern verlangen den Verzicht auf die Abstimmung und den Rückzug der Vorlage. Orchestriert werden die Beschwerden von der Piratenpartei, welche zusammen mit linken Parteien das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatte.

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