Gegen Klimaaktivisten von Extinction Rebellion wurde ein Strafverfahren eröffnet. Dies bestätigt die Bundesanwaltschaft.
Eine Sanitäterin entfernt die an das Bundeshaus geklebte Hand einer Extinction-Rebellion-Aktivistin im Juni 2021 in Bern. (Archivbild)
Eine Sanitäterin entfernt die an das Bundeshaus geklebte Hand einer Extinction-Rebellion-Aktivistin im Juni 2021 in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Klimaaktivisten der Gruppe Extinction Rebellion wurde ein Verfahren eröffnet.
  • Der Grund: Verdacht auf versuchte Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte.
  • Die Vorwürfe gehen auf Sommer 2021 zurück, als die Aktivisten Zürich lahmlegen wollten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen mehrere Klimaaktivisten und -Aktivistinnen der Gruppierung Extinction Rebellion eröffnet. Sie ermittelt unter anderem aufgrund des Verdachts auf versuchte Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte.

Zudem wird wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Hinderung einer Amtshandlung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen sowie Widerhandlungen gegen das Kundgebungsreglement der Stadt Bern ermittelt. Die BA bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) vom Mittwoch.

Im Sommer letzten Jahres hatten Klimaaktivisten und -Aktivistinnen der Gruppe «Extinction Rebellion» bei einer Kundgebung in Bern angekündigt, die Stadt Zürich lahmzulegen, bis ihre klimapolitischen Forderungen erfüllt werden.

Extinction Rebellion
Am HB Zürich organisierten die Demonstranten und Demonstrantinnen ein «Die-In». - zVg / Extinction Rebellion

Anfang Oktober kam es dann in Zürich während einer Woche zu verschiedenen Störaktionen von Extinction Rebellion wie etwa Strassenblockaden.

Die BA schrieb in ihrer Mitteilung, es gelte für alle beschuldigten Personen die Unschuldsvermutung. Um wie viele Beschuldigte es sich handelte, war nicht bekannt.

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