Bundesrichterin Alexia Heine wird neue Präsidentin der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Morges
Die Bundesanwaltschaft urteilt über den Täter von Morges VD. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrichterin Alexia Heine wird Präsidentin der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft.
  • Sie löst somit Hanspeter Uster im Amt ab.

Bundesrichterin Alexia Heine wird neue Präsidentin der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Die unabhängige Aufsichtsbehörde hat die 52-jährige Vizepräsidentin vorerst für zwei Jahre an die Spitze gewählt, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Heine übernimmt das Amt am 1. Januar 2022 und löst Hanspeter Uster ab, der aus der Aufsicht austritt. Die Juristin wurde 2012 als SVP-Mitglied Bundesrichterin. Sie gehört der AB-BA seit 2019 an. Im vergangenen Jahr wurde sie Vizepräsidentin.

Neuer Vizepräsident im Gremium wird der Zürcher Strafrechtsprofessor Marc Thommen. Er ist seit 2020 Mitglied der Aufsichtsbehörde. Die Vorbereitung der Wahl eines neuen AB-BA-Mitglieds durch die Vereinigte Bundesversammlung liegt bei der Gerichtskommission des Parlaments.

Die AB-BA geriet im vergangenen Jahr verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Zusammenhang mit Kritik an der Amtsführung des früheren Bundesanwalts Michael Lauber führte die Aufsicht eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber durch und sanktionierte ihn im März 2020 mit einer Lohnkürzung. Lauber hatte demnach wiederholt verschiedene Amtspflichten verletzt.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments hatten sowohl beim damaligen Bundesanwalt als auch bei der von Uster präsidierten AB-BA Mängel festgestellt. Bis Ende des Jahres will die AB-BA einen Inspektionsbericht über das für die Steuerung der Fälle zentrale Coaching- und Controllingsystem der Bundesanwaltschaft vorlegen. Die Berichte und die darin enthaltenen Empfehlungen sollen dem neuen Bundesanwalt Stefan Blättler als Grundlage dienen, um anstehende Reformen der Bundesanwaltschaft an die Hand zu nehmen.

Gemäss Gesetz konstituiert sich die AB-BA selbst. Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft umfasst als Kollegialbehörde sieben Mitglieder. Das Fachgremium arbeitet unabhängig vom Parlament und von der Regierung. Die Mitglieder werden jedoch durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

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