Bundesanwalt Michael Lauber hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die verfügte Lohnkürzung eingereicht.
Bundesanwalt Michael Lauber soll seine Amtspflichten verletzt haben, weswegen ihn die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft mit einer Lohnkürzung abstrafen will. Gegen diese Lohnkürzung hat Lauber nun Beschwerde eingereicht. (Archivbild)
Bundesanwalt Michael Lauber soll seine Amtspflichten verletzt haben, weswegen ihn die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft mit einer Lohnkürzung abstrafen will. Gegen diese Lohnkürzung hat Lauber nun Beschwerde eingereicht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft hat ihm den Lohn gekürzt.
  • Nun reicht Bundesanwalt Michael Lauber Beschwerde ein.

Bundesanwalt Michael Lauber hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die verfügte Lohnkürzung eingereicht. Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft will ihm wegen «erheblichen Pflichtverletzungen» den Lohn kürzen.

Lauber habe die Beschwerde zusammen mit seiner Rechtsvertretung am Dienstag eingereicht, teilte die Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch mit.

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Bundesanwalt Michael Lauber nach einer Point de Presse nach der Wahl durch die Bundesversammlung, am Mittwoch, 25. September 2019, in Bern. - keystone

Die Bundesanwaltschaft betonte in ihrem Schreiben, dass der Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) keinen abschliessenden Befund darstelle. Und dass er einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse.

Lohnkürzung von acht Prozent für Michael Lauber

Die AB-BA hatte Anfang März bekannt gegeben, Bundesanwalt Michael Lauber mit einer Lohnkürzung von acht Prozent belegen zu wollen. Dies für die Dauer eines Jahres. Sie kam nach einem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt zum Schluss, dass dieser verschiedene Amtspflichten verletzt hat.

Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt. Zudem habe er illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert. So lautete die Einschätzung der Aufsichtsbehörde.

Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen.

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