Bundesanwalt Michael Lauber hat gegenüber dem Bundesstrafgericht Rekurs gegen die verfügte Lohnkürzung angekündigt.
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Bundesanwalt Michael Lauber will gegen die verfügte Lohnkürzung vorgehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesanwalt Michael Lauper will gegen die verfügte Lohnkürzung vorgehen.
  • Er zweifelt die Rechtskräftigkeit an und nannte sie «eine reine Unterstellung».
  • Gegen Lauber wurde als Disziplinarmassnahme eine Lohnkürzung von acht Prozent verfügt.

Bundesanwalt Michael Lauber hat gegenüber dem Bundesstrafgericht Rekurs gegen die verfügte Lohnkürzung angekündigt. Aus dem Schreiben an das Gericht in Bellinzona am 19. März zitierten am Mittwoch die Zeitungen von «CH Media». Das Dokument lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Disziplinarverfahren sei nicht rechtskräftig

Der 54-Jährige betonte in dem Schreiben, dass die Verfügung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei.

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Bundesanwalt Michael Lauber steigt beim Bundeshaus in Bern aus einem Autobus aus. - Keystone

Er bestreite die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen» vollumfänglich. Er bezeichnete einzelne Aussagen der Aufsicht als falsch und «eine reine Unterstellung». Er werde die Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Lauber kritisierte, weder ihm noch weiteren betroffenen Personen sei vor der Veröffentlichung das rechtliche Gehör gewährt worden. Auf welche rechtliche Grundlage die AB-BA die Veröffentlichung einer nicht rechtskräftigen Verfügung aus einem Disziplinarverfahren stütze, sei ihm nicht bekannt.

Lauber soll Treffen mit Gianni Infantino nicht protokolliert haben

Lauber hat im Urteil der Aufsichtsbehörde in Verfahren rund um den Weltfussballverband Fifa Amtspflichten verletzt. Dem Bundesanwalt wird unter andrem vorgeworfen, Treffen mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino nicht protokolliert zu haben. Danach soll er unter anderem gegenüber der Aufsicht mehrfach die Unwahrheit gesagt und die Untersuchung gegen ihn behindert haben.

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Lauber wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. - Keystone

Die Aufsicht verfügte als Disziplinarmassnahme bei Lauber eine Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Dies entspricht bei einem Jahreslohn von knapp 300'000 Franken rund 24'000 Franken.

Die Lohnkürzung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde hätte ursprünglich bis spätestens Anfang April eingehen müssen. Aufgrund des Fristenstillstands wegen der Coronavirus-Epidemie wurde die Frist bis Ende Monat verlängert.

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