Bundesangestellte müssen Nebentätigkeiten nicht offenlegen

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Bern,

Höhere Kader und Topkader der Bundesverwaltung sollen bewilligte Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter nicht in einem Register offenlegen müssen.

Ein verdächtiger Gegenstand löste am Bundesplatz in Bern einen Polizeieinsatz aus.
Ein verdächtiger Gegenstand löste am Bundesplatz in Bern einen Polizeieinsatz aus. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhere Kader der Bundesverwaltung müssen Nebenbeschäftigungen nicht öffentlich machen.
  • Das hat der Ständerat denkbar knapp entschieden.
  • Schon heute müsse man transparent gegenüber seinen Chefs sein, argumentierten Gegner.

Der Ständerat hat am Dienstag mit 19 zu 18 Stimmen einen entsprechenden Vorstoss knapp abgelehnt. Die Motion hatte die staatspolitische Kommission des Ständerats eingereicht.

Kommission wollte öffentliches Register

Heute sei es zwar möglich, Auskunft über die Interessenbindungen von Bundesverwaltungsangestellten bei der zuständigen Verwaltungseinheit zu verlangen. Um mehr Transparenz herzustellen, sollen diese Informationen aber nicht nur auf Verlangen eingesehen werden können, sondern in einem öffentlichen Register der Bevölkerung zugänglich gemacht werden, begründete die Kommission ihr Anliegen.

ueli maurer
Finanzminister Ueli Maurer spricht an einer Medienkonferenz in Bern. - Keystone

Die Mehrheit im Rat folgte dann jedoch der Argumentation der Kommissionsminderheit und von Bundesrat Ueli Maurer. Sie argumentierten, dass Kaderangestellte schon heute Interessenbindungen offenlegen müssten - gegenüber ihren Vorgesetzten.

Maurer: Kontrolle gehört zu Aufgaben der Chefs

Das sei Führungsaufgabe. Zudem könnten mit dem Öffentlichkeitsgesetz Nebenbeschäftigungen eingesehen werden. Die Kontrolle - insbesondere durch die Medien - sei so gewährleistet.

Die Regelung hätte rund 800 Bundesangestellte betroffen. Der Vorstoss ist nach dem Nein des Ständerates vom Tisch.

Nicht knapp, sondern einstimmig abgelehnt hat der Ständerat eine Motion aus dem Nationalrat, die eine Offenlegungspflicht für alle Kaderangestellten der Bundesverwaltung, von verwaltungsähnlichen Organisationen und von Beratungsunternehmen verlangte, die für den Bund arbeiten. Auch dieser Vorstoss hat sich damit erledigt.

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