Der Bundesrat möchte Kampagnen gegen häusliche Gewalt vermehrt unterstützen. Im Letzten Jahr wurde mit 18'522 Straftaten im Bereich ein neues Hoch registriert
Häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz weit verbreitet. Der Bundesrat will nun die Prävention verstärken. (Symbolbild) - SDA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat möchte vermehrt gegen häusliche Gewalt vorgehen
  • Letztes Jahr wurde ein neuer Höchststand im Bereich der häuslichen Gewalt registriert.
  • Sensibilisierungs- und Bildungskampagnen sollen gefördert werden.
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Der Bundesrat will gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt vorgehen. Er hat am Mittwoch eine rechtliche Grundlage für Präventionsprojekte und Sensibilisierungskampagnen verabschiedet.

Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 18'522 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt registriert – ein neuer Höchststand. Im Durchschnitt wird jede Woche eine Person Opfer eines Tötungsversuchs. Letztes Jahr starben 27 Personen, davon 24 Frauen.

Häusliche Gewalt
Eine Frau versucht, sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (gestellte Szene). - dpa

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verursachten grosses Leid, schreibt der Bundesrat. Er wolle deshalb die Massnahmen dagegen verstärken. Die Verordnung dazu tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Geld wird erst im Jahr darauf fliessen: Über den vorgesehenen Finanzhilfekredit von 3 Millionen Franken kann das Parlament im Rahmen des Voranschlags 2021 befinden.

Büro für Gleichstellung ist verantwortlich für Vergabe der Gelder

Der Bund kann auf Basis der Regelung sowohl eigene Programme und Projekte durchführen als auch private Organisationen und deren Massnahmen mit Finanzhilfen unterstützen. Für die Vergabe der Gelder ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständig.

Gefördert werden sollen zum Beispiel nationale Informations- und Sensibilisierungskampagnen, Bildungsmassnahmen für Fachpersonen und Präventionsprojekte für betroffene oder Gewalt ausübende Personen. Auch die Zusammenarbeit und Koordination zwischen öffentlichen und privaten Akteuren kann gefördert werden.

Bundesrat verweist auf die Istanbul-Konvention

Die Verordnung stützt sich auf den Präventionsartikel im Strafgesetzbuch. Der Bundesrat verweist auch auf die Istanbul-Konvention, das Abkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Die Schweiz habe sich in diesem Rahmen zu einem umfassenden Engagement verpflichtet, hält der Bundesrat fest. Das Parlament hatte dem Beitritt der Schweiz 2017 zugestimmt. Die Konvention ist 2018 in Kraft getreten.

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