Bund kann Verträge mit Public-Cloud-Anbietern nun verlängern
Der Bund kann seine Public-Cloud-Verträge verlängern, weil die Beschwerde dagegen zurückgezogen wurde und somit keine Versorgungslücke mehr droht.

Der Bund kann seine Verträge mit fünf Public-Cloud-Anbietern wie geplant verlängern. Eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde zurückgezogen, wie die Bundeskanzlei am Montag mitteilte. Damit ist die drohende Lücke beim Zugriff auf diese Anwendungen vom Tisch.
Mit dem Beschwerderückzug ist die einmalige Verlängerung der bestehenden Verträge um fünf Jahre rechtskräftig. Die Verlängerung ist laut dem Bund nötig, um eine Versorgungslücke zu schliessen, bis die Swiss Government Cloud (SGC) zur Verfügung steht.
Bund stellt Cloud-Versorgung ab 2027 auf SGC um
Die Rahmenverträge mit den fünf Anbietern Amazon, Microsoft, Oracle IBM und Alibaba laufen noch bis im kommenden August. In Zukunft sollen Cloud-Dienste, also Rechenressourcen wie Speicher, Server, Datenbanken oder Anwendungen über das Internet, beim Bund über die SGC bezogen werden können. Diese stehen aber voraussichtlich erst ab 2027 zur Verfügung.
Das Parlament hatte dem knapp 320 Millionen Franken schweren Projekt in der Wintersession 2024 zugestimmt.






