Die Kurzarbeitsentschädigung soll von 18 auf 24 Monate ausgeweitet werden. Entsprechende Vorbereitungen sollen in der Bundesverwaltung laufen.
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Das Bundeshaus spiegelt sich im Wasserspiel auf dem Bundesplatz. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kurzarbeitsentschädigung soll um sechs Monate auf 24 Monate verlängert werden.
  • Das fordert die zuständige Nationalratskommission vom Bundesrat.
  • Die Kompetenz hat der Bundesrat mit dem Covid-19-Gesetz erhalten.

Die zuständige Nationalratskommission fordert den Bundesrat auf, die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zu verlängern. In der Bundesverwaltung laufen offenbar entsprechende Vorarbeiten.

Die Regierung hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate zu verlängern.

Der Bundesrat soll diesen Schritt an seiner nächsten Sitzung vollziehen. Das erwartet die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N), wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Bundesrat soll Vorlage unterbreiten

Zudem fordert die Kommission den Bundesrat in einem Schreiben auf, dem Parlament rechtzeitig eine Vorlage zu unterbreiten. Somit können die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls bis Ende Jahr verlängert werden. Befriedigt habe die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in der Verwaltung auch in diesem Punkt entsprechende Vorarbeiten liefen. Das heisst es in der Mitteilung weiter.

Die SGK-N empfiehlt dem Bundesrat weiter, «eine verzugslose Information der Kantone über die Entwicklung der Impfstofflieferungen sicherzustellen». Die Validierung von zusätzlichen Selbsttests solle zudem stark beschleunigt werden. Firmen, die auf eigene Kosten ihren Mitarbeitenden Selbsttests anbieten wollten, könnten damit rasch beliefert werden.

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