Wallis

    Bub gebissen: Paar liess Schäferhund frei herumlaufen – verurteilt

    Simon Ulrich
    Simon Ulrich

    Sion,

    Der Hund eines Polizisten hat einen Siebenjährigen mehrfach gebissen und ihn schwer verletzt. Jetzt erhalten die Betreuer bedingte Geldstrafen und Bussen.

    Deutscher Schäferhund
    Der Polizist hatte seine Eltern für die Betreuung instruiert und wird nicht belangt. Für den Hund gelten heute Leinen- und Maulkorbpflicht. (Symbolbild) - Depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Schäferhund verletzte im November 2024 einen siebenjährigen Buben im Oberwallis.
    • Die Eltern des Hundehalters wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
    • Sie hatten den früheren Armeeschutzhund unbeaufsichtigt ins Freie gelassen.

    Ein siebenjähriger Bub ist im Oberwallis im November 2024 von einem Nachbarshund angegriffen und verletzt worden. Knapp zwei Jahre später sind die Eltern des Hundehalters jetzt rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Darüber berichtet der «Walliser Bote».

    Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis verhängte demnach bedingte Geldstrafen von je 80 Tagessätzen bei zwei Jahren Probezeit. Der Hund gehört ihrem Sohn, einem Polizisten der Walliser Kantonspolizei.

    Schäferhund verfolgt und beisst Jungen

    Die Eltern betreuten den damals achtjährigen Belgischen Schäferhund ihres Sohnes, der früher als Schutzhund der Schweizer Armee ausgebildet worden war.

    Laut Strafbefehl liess die Mutter den Hund unbeaufsichtigt durch die Garage nach draussen laufen, obwohl das Tor zur Einfahrt offenstand. Dort begegnete das Tier einem Nachbarsjungen, der erschrak und davonrannte. Der Hund verfolgte ihn, brachte ihn zu Fall und biss mehrfach zu.

    Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Eltern vor, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Sie hätten den Hund nicht aus den Augen lassen und ihn nicht unkontrolliert ins Freie schicken dürfen.

    Beide räumten den Sachverhalt weitgehend ein und waren nicht vorbestraft. Die ursprünglich auf 90 Tagessätze angesetzte Strafe wurde deshalb auf 80 reduziert.

    Die Mutter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken sowie eine Busse von 150 Franken. Beim Vater beträgt die bedingte Geldstrafe 16’000 Franken, hinzu kommt eine Busse von 2000 Franken. Beide müssen zudem je 200 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

    Spitalakten dokumentieren schwere Verletzungen

    Besonders auffällig sei die Einschätzung der Verletzungen, wie der «Walliser Bote» bemerkt. Die Staatsanwaltschaft ordnet die Tatschwere «im Grenzbereich zwischen der einfachen und der schweren Körperverletzung» ein.

    Das steht im Gegensatz zur damaligen Darstellung der Kantonspolizei, die zunächst von einer «leichten Verletzung» gesprochen hatte.

    Braucht es strengere Regeln für Hundehalter in der Schweiz?

    Spitalakten dokumentierten hingegen mehrere bis zu acht Zentimeter lange klaffende Wunden am Kopf. Dazu kommen Verletzungen bis auf die Schädelkalotte, Schürfungen am Körper sowie einen Speichenbruch am rechten Arm, der operiert werden musste.

    Fachärzte hatten die Verletzungen bereits damals als schwer eingestuft.

    Hund darf unter strengen Auflagen weiterleben

    Der Sohn, dem der Hund gehört, wurde strafrechtlich nicht belangt. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass er seine Eltern für die Betreuung instruiert hatte. Zudem sei der Hund zuvor jahrelang unauffällig gewesen und die konkrete Pflichtverletzung habe bei den Eltern gelegen.

    Der Hund wurde nach dem Vorfall nicht eingeschläfert. Ein externes verhaltensmedizinisches Gutachten stufte sein Verhalten als korrigierbar ein.

    Seither gelten strenge Auflagen mit Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die Gemeinde kontrolliert diese regelmässig und stellte bei der letzten Prüfung am 21. August 2026 keine Verstösse fest.

    Kommentare

    User #2014 (nicht angemeldet)

    Wird ein Schnellfahrer geblitzt, auch wenn die Situation gar nicht zugelassen hätte, dass er jemanden gefährdet, wird er brutal bestraft, es kann ihn den Job kosten usw. Wird ein Kind durch ein unbeausichtigtes Tier schwer verletzt, gibt es lächerliche Bussen. Recht und Gerechtigkeit sind, wie man immer wieder feststellen kann, nicht dasselbe.

    User #4749 (nicht angemeldet)

    Ich wurde schon oft von Hunden Gebissen. Am meisten von meiner geliebten Chihuahua Hündin, 15 Jahre alt. An einem Silvester schnappte sie mehrmals in meine beiden Unterärme. Warum , weil Sie sich in meinem Pulli mit ihren Krallen verfing und bekam Panik. Ich blieb ganz ruhig machte ihre kleinen zarten Kraellchen aus dem Pullover und ging erstmal unter laufenden Wasserhahn die Bissstellen kühlen. Es floss kein Blut aber man sah viele kleine Hautverletzungen etwas rötlich. Tatsächlich eine halbe Stunde a bissl weh und desinfiziert, dann war gut. Bestraft wurde Sie nicht warum auch? Ich hätte das Fehlverhalten mit meinem Pulli.

    Weiterlesen

    sdf
    1 Interaktionen
    Marianne Maret
    Haushund
    263 Interaktionen
    Polizei-Besitzer
    Hund Urin Baum
    38 Interaktionen
    In Wien
    Bildung
    46 Interaktionen
    Bildung

    MEHR AUS WALLIS

    Wirtin Wallis
    25 Interaktionen
    Nagerkot, Bakterien
    2 Interaktionen
    Brandkatastrophe
    FC Sion
    Fussball
    Wolf
    58 Interaktionen
    Sitten