Bub gebissen: Paar liess Schäferhund frei herumlaufen – verurteilt
Der Hund eines Polizisten hat einen Siebenjährigen mehrfach gebissen und ihn schwer verletzt. Jetzt erhalten die Betreuer bedingte Geldstrafen und Bussen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schäferhund verletzte im November 2024 einen siebenjährigen Buben im Oberwallis.
- Die Eltern des Hundehalters wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
- Sie hatten den früheren Armeeschutzhund unbeaufsichtigt ins Freie gelassen.
Ein siebenjähriger Bub ist im Oberwallis im November 2024 von einem Nachbarshund angegriffen und verletzt worden. Knapp zwei Jahre später sind die Eltern des Hundehalters jetzt rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Darüber berichtet der «Walliser Bote».
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis verhängte demnach bedingte Geldstrafen von je 80 Tagessätzen bei zwei Jahren Probezeit. Der Hund gehört ihrem Sohn, einem Polizisten der Walliser Kantonspolizei.
Schäferhund verfolgt und beisst Jungen
Die Eltern betreuten den damals achtjährigen Belgischen Schäferhund ihres Sohnes, der früher als Schutzhund der Schweizer Armee ausgebildet worden war.
Laut Strafbefehl liess die Mutter den Hund unbeaufsichtigt durch die Garage nach draussen laufen, obwohl das Tor zur Einfahrt offenstand. Dort begegnete das Tier einem Nachbarsjungen, der erschrak und davonrannte. Der Hund verfolgte ihn, brachte ihn zu Fall und biss mehrfach zu.
Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Eltern vor, ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Sie hätten den Hund nicht aus den Augen lassen und ihn nicht unkontrolliert ins Freie schicken dürfen.
Beide räumten den Sachverhalt weitgehend ein und waren nicht vorbestraft. Die ursprünglich auf 90 Tagessätze angesetzte Strafe wurde deshalb auf 80 reduziert.
Die Mutter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken sowie eine Busse von 150 Franken. Beim Vater beträgt die bedingte Geldstrafe 16’000 Franken, hinzu kommt eine Busse von 2000 Franken. Beide müssen zudem je 200 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
Spitalakten dokumentieren schwere Verletzungen
Besonders auffällig sei die Einschätzung der Verletzungen, wie der «Walliser Bote» bemerkt. Die Staatsanwaltschaft ordnet die Tatschwere «im Grenzbereich zwischen der einfachen und der schweren Körperverletzung» ein.
Das steht im Gegensatz zur damaligen Darstellung der Kantonspolizei, die zunächst von einer «leichten Verletzung» gesprochen hatte.
Spitalakten dokumentierten hingegen mehrere bis zu acht Zentimeter lange klaffende Wunden am Kopf. Dazu kommen Verletzungen bis auf die Schädelkalotte, Schürfungen am Körper sowie einen Speichenbruch am rechten Arm, der operiert werden musste.
Fachärzte hatten die Verletzungen bereits damals als schwer eingestuft.
Hund darf unter strengen Auflagen weiterleben
Der Sohn, dem der Hund gehört, wurde strafrechtlich nicht belangt. Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass er seine Eltern für die Betreuung instruiert hatte. Zudem sei der Hund zuvor jahrelang unauffällig gewesen und die konkrete Pflichtverletzung habe bei den Eltern gelegen.
Der Hund wurde nach dem Vorfall nicht eingeschläfert. Ein externes verhaltensmedizinisches Gutachten stufte sein Verhalten als korrigierbar ein.
Seither gelten strenge Auflagen mit Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Die Gemeinde kontrolliert diese regelmässig und stellte bei der letzten Prüfung am 21. August 2026 keine Verstösse fest.











