Bakterien

    Walliser Grüsel-Hotelière kassiert Riesen-Geldstrafe

    Simon Binz
    Simon Binz

    Oberwallis,

    Die Hotelière aus dem vorderen Mattertal muss über 13'300 Franken zahlen. Bei einer Kontrolle fanden Inspektoren verdorbenes Fleisch, Bakterien und Nagetierkot.

    Wirtin Wallis
    Eine Hotelière aus dem vorderen Mattertal wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Sie muss insgesamt über 13'300 Franken zahlen. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Hotelière im Mattertal muss wegen Hygienemängeln über 13'300 Franken zahlen.
    • Kontrolleure fanden im Hotel verdorbenes Fleisch, Bakterien im Essen und Nagetierkot.
    • Die Walliser Behörden stuften das Hotel der Wirtin als «absoluten Problembetrieb» ein.

    Eine Hotelière aus dem vorderen Mattertal im Wallis muss wegen Hygienemängeln in ihrem Betrieb eine happige Strafe bezahlen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat gegen die Frau einen Strafbefehl erlassen, der «pomona.ch» vorliegt. Sie wurde wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen verurteilt.

    Die Strafe: 45 Tagessätze zu je 275 Franken – und zwar unbedingt. Das ergibt 12'375 Franken. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten in gleicher Höhe. Insgesamt muss die Wirtin also über 13'300 Franken zahlen.

    Zweimal vorbestraft

    Eine unbedingte Geldstrafe ist im Lebensmittelrecht laut dem Bericht aussergewöhnlich scharf. Möglich ist sie demnach nur bei wiederholtem Fehlverhalten. Die Betreiberin war bereits zweimal rechtskräftig wegen Verstössen gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt worden.

    Die kantonale Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen stufte das Hotel gemäss Strafbefehl als «absoluten Problembetrieb» ein. Trotz mehrerer Interventionen der Behörden habe sich nichts nachhaltig verbessert.

    Verdorbenes Fleisch und Nagetierkot

    Auslöser des neuen Verfahrens war eine unangemeldete Kontrolle im März 2026. Die Inspektoren fanden Geflügel- und Rindfleisch, das bei einer Oberflächentemperatur von 19,3 Grad lag. Es war womöglich über 36 Stunden so gelagert worden, auch über den wöchentlichen Ruhetag hinweg. Das Fleisch galt als verdorben.

    Das kantonale Labor wies zudem in vorgekochten Teigwaren und gekochtem Basmatireis zu viele Bakterien nach. Haltbarkeitsdaten etwa von Blätterteig und Jungspinat waren teils um Wochen überschritten. Bei vielen Fleischwaren und Saucen fehlte die Beschriftung zu Auftaudatum und Herkunft.

    Hattest du schon einmal eine Lebensmittelvergiftung?

    Auch die Infrastruktur war in schlechtem Zustand. In Lagermöbeln lag Nagetierkot, Dichtungen von Kühleinrichtungen waren gerissen und verschimmelt. Filter und Abzugshauben der Küchenlüftung waren stark verfettet. Kartoffeln und Zwiebeln lagerten in der Personaldusche, an den Handwaschbecken fehlten Seife und Papierhandtücher.

    Wirtin: Investitionen «Unsinn»

    Die Beschuldigte führt das Hotel seit den späten 1980er-Jahren als alleinige Inhaberin. Nach eigenen Angaben steht sie täglich von früh bis spät selbst im Betrieb. Die wiederkehrenden Missstände liegen laut ihrer Aussage teils an ihrer mangelhaften Betriebsführung.

    Bauliche Massnahmen aus früheren Kontrollen ignorierte sie bewusst. Sie plane, das ganze Gebäude abzureissen und neu zu bauen, eine Baueingabe sei in Vorbereitung. Neue Kühlschränke oder sanierte Böden habe sie deshalb als «Unsinn» betrachtet.

    Warum der Name geheim bleibt

    Der Betrieb wird nicht namentlich genannt. Das Lebensmittelgesetz verbietet es den Behörden, Kontrollergebnisse einzelner Betriebe zu veröffentlichen.

    Ein öffentliches Register für schlechte Gastrobetriebe, ein sogenannter «Hygiene-Pranger», wurde auf Bundesebene wegen des Persönlichkeits- und Gewerbeschutzes stets abgelehnt. Namentlich warnen dürfen die Behörden nur bei akuter Gesundheitsgefährdung, etwa bei Produktrückrufen.

    Weil der Fall erst über den Strafbefehl öffentlich wurde, gelten auch für Medien die Richtlinien des Presserats zum Schutz vor Identifizierung. Der Strafbefehl ist unangefochten rechtskräftig.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #5485 (nicht angemeldet)

    Es geht um unsere Gesundheit! Veröffentlicht den Namen und das Hotel und schliesst die Bude.

    Weiterlesen

    10 Interaktionen
    Aargau
    Kaufland Flaggen Vorwürfe
    5-Punkte-Plan
    Spitäler
    4 Interaktionen
    Umfrage

    MEHR BAKTERIEN

    Zürich
    Zürich
    therapie Mukoviszidose
    Mukoviszidose
    3 Interaktionen
    Dübendorf

    MEHR AUS WALLIS

    2 Interaktionen
    Brandkatastrophe
    FC Sion
    Fussball
    Wolf
    57 Interaktionen
    Sitten
    1 Interaktionen
    Martigny VS