Beamte und Soldaten, die mit sensiblen Daten zu tun haben, müssen wohl bald über ihr Sexleben Auskunft geben. Dies stösst auf Kritik von Schwulenorganisationen.
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Beamte und Soldaten können schon bald intime Fragen beantworten müssen. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte und Soldaten, die mit sensiblen Daten arbeiten, unterstehen einer Überprüfung.
  • Auch Fragen über die sexuelle Orientierung und das Sexleben werden gestellt.
  • Damit soll die Erpressbarkeit evaluiert werden, es gibt aber Kritik daran.
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Personen, die mit klassifizierten und sensiblen Informationen zu tun haben, sollten nicht erpressbar sein. Die Schweiz will das Risiko verringern, weswegen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Jährlich werden 70'000 Beamte und Soldaten von einer Fachstelle des Verteidigungsdepartments deswegen befragt – und müssen sehr intime Fragen beantworten. Darüber berichten die «Tamedia»-Zeitungen.

Eine Verordnung, die noch in der Vernehmlassung ist, regelt, was die Prüfer tun müssen. Neben strafrechtlichen Verurteilungen und Schulden dürfen sie auch die Intimsphäre und Sexualität prüfen. Dies ist schon heute der Fall, die Verordnung genehmigt es nun explizit, was auf Kritik stösst.

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Soldaten, die mit sensiblen Informationen zu tun haben, müssen wohl schon bald über ihr Sexleben Auskunft geben. (Symbolbild) - Keystone

Die sexuelle Ausrichtung per se stelle aber kein erhöhtes Risiko für die Sicherheit dar, sagt VBS-Sprecherin Carolina Bohren. Eine Erpressbarkeit könne sich aber dann ergeben, wenn die Ausrichtung im Geheimen, zwanghaft oder als Sucht ausgelebt werde. Als Beispiel werden Schulden wegen Pornokonsums oder Schattenkonten zur Finanzierung von Bordellbesuchen genannt.

Sollte eine Person eine negative Risiko-Einschätzung erhalten, könne diese vor Gericht angefochten werden, sagt Bohren. Dies ist schon mehrfach passiert. Das Bundesverwaltungsgericht gab teilweise den Überprüften Recht, teilweise den Prüfern.

Risiko, weil man die sexuelle Orientierung nicht an die grosse Glocke hängt?

Vertreter von sexuellen Minderheiten, beispielsweise Pink Cross, befürchten, dass die Verordnung auf Personen abziele, die nicht ausschliesslich heterosexuell seien. Der Bund müsste eine Person ausspionieren, um herauszufinden, ob jemand eine homosexuelle Ausrichtung verheimliche. Dies gibt Sprecher Roman Heggli zu bedenken.

Was halten Sie davon, dass bei Sicherheitsüberprüfungen auch die Intimsphäre geprüft wird?

Er fragt auch, ab wann eine nicht heterosexuelle Ausrichtung für die Prüfer als verheimlicht gelte: «Reicht ein Foto aus einem Schwulenclub auf Instagram? Wird kontrolliert, ob man auf Tinder angibt, auch auf Männer zu stehen? Ist man ein Risiko, wenn man einmal Sex mit einem anderen Mann hatte und das nicht gleich den Eltern erzählt?»

Vor allem bei jungen Armeeangehörigen könnte eine solche Abklärung zu Problemen führen. Denn in jungen Jahren seien sich viele noch nicht hundertprozentig über die sexuelle Orientierung sicher, oder es sei ihnen egal. Heggli sagt, dass solche Personen gemäss dem Bund ein Risiko darstellen könnten. «Weil sie ihre sexuelle Orientierung nicht an die grosse Glocke hängen.»

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