Kantonsgericht verurteilt Betreiber der Walliserkanne in Zermatt

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Oberwallis,

Das Walliser Kantonsgericht hat die Betreiber der «Walliserkanne» in Zermatt wegen mehrfacher Verstösse gegen Covid-Regeln und weiterer Delikte verurteilt.

Walliserkanne
Das Restaurant «Walliserkanne» in Zermatt VS geriet in der Corona-Zeit in die Schlagzeilen, weil die Wirte die Zertifikatspflicht nicht umsetzen wollten. (Archivbild) - keystone

Das Walliser Kantonsgericht hat die drei Betreiber des Restaurants Walliserkanne in Zermatt unter anderem wegen Verstosses gegen die Anti-Covid-Massnahmen verurteilt. Diese wurden der wiederholten Behinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden.

Die Straftaten beziehen sich hauptsächlich auf Vorfälle im Jahr 2021. Die Angeklagten hatten sich wiederholt geweigert, die während der Covid-19-Pandemie geltenden Vorschriften für Gaststätten einzuhalten, indem sie unter anderem weiterhin ihre Kunden bedienten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Kantonsgericht verurteilte die Angeklagten laut einem Urteil vom vergangenen Donnerstag auch wegen Siegelbruchs, Drohungen und wegen mehrfacher Beleidigungen.

Die Geldstrafen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, belaufen sich je nach Protagonist auf 3360, 7380 und 8250 Franken, die Bussen auf 1800, 1920 und 1950 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiber haben 30 Tage Zeit, um den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

Kommentare

User #4122 (nicht angemeldet)

So unrecht taten sie ja nicht. Niemand wurde gezwungen hin zu gehen. Bin ungeimpft weil ich mich solidarisch mit meinem Immunsystem zeigte. Bin kein Verschwörungstheoretiker.

User #1520 (nicht angemeldet)

Viel zu gering für vorsätzliche, gefährliche, versuchte Körperverletzung mit Todesfolge. Das noch aus reiner Profitgier. Es fehlt jeweils eine null hinter den Bussen.

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