Bisher vier Fälle von Mindestlohn-Unterschreitung in Basel-Stadt
Bei Kontrollen in Basel-Stadt wurden vier Fälle von möglichen Lohnunterschreitungen entdeckt. Der Mindestlohn gilt im Kanton seit 1. Juli 2022.

Das Wichtigste in Kürze
- In Basel-Stadt wurden in vier Fällen mutmassliche Lohnunterschreitungen festgestellt.
- Die Fälle werden an die Staatsanwaltschaft übergeben.
- Ein weiteres Unternehmen wird sanktioniert, weil es die Auskunft verweigerte.
Im Kanton Basel-Stadt gilt seit gut einem Jahr der Mindestlohn von 21 Franken. Die Kontrollen bei den Unternehmen haben ergeben, dass bislang in vier Fällen eine mutmassliche Lohnunterschreitung vorliegt. Das gab das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) am Freitag bekannt. Diese Fälle werden an die Staatsanwaltschaft überwiesen.
Hinzu kommt ein weiteres Unternehmen, das die Auskunft verweigerte und daher ebenfalls sanktioniert wird.
Erste Kontrollen bei Firmen im Tieflohnsegment
Das WSU hat bei seinen ersten Kontrollen Firmen im Tieflohnsegment wie Kosmetik- und Nagelstudios, Fitnessbranche und Textilreinigung überprüft. «Wir werden das auf andere Branchen erweitern», sagte Michael Mauerhofer, Leiter Arbeitsbedingungen beim WSU, vor den Medien. Das WSU erhalte pro Monate fünf bis sechs Hinweise zu Mindestlohn-Verstössen.

Seit Kontrollbeginn wurden 244 Unternehmen angeschrieben. Bei 75 stellte sich heraus, dass es sich um Selbständige handelte. 20 Unternehmen beziehungsweise 40 Lohnabrechnungen wurden vertieft kontrolliert. 149 Verfahren sind noch offen, wie Arbeitsmarktinspektorin Alexandra Aktulum sagte.
«Einführung des Mindestlohns ist machbar»
«Für die Firmen ist die Einführung des Mindestlohns machbar», bilanzierte WSU-Vorsteher Kaspar Sutter (SP) nach dem ersten Jahr. Auswirkungen wie Preiserhöhungen oder Abwanderungen von Firmen seien bis jetzt nicht feststellbar, sagte Sutter. Dies hänge auch damit zusammen, dass es sich um Dienstleistungen handelt, die an einen Standort gebunden seien. Das WSU verfüge bislang über keine Angaben darüber, wie viele Menschen im Kanton vom Mindestlohn profitieren, sagte der Regierungsrat weiter.

Der Mindestlohn gilt im Kanton seit 1. Juli 2022. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist muss der Mindestlohn seit 1. Januar 2023 überall eingeführt werden und rückwirkend für das erste halbe Jahr ausbezahlt werden.
Er wurde zu diesem Zeitpunkt an den Mischindex angepasst und beträgt aktuell 21,45 Franken. Seit dem 1. Juli 2023 gilt er auch im Detailhandel.
Basel-Stadt stimmte als erster Deutschschweizer Kanton zu
Basel-Stadt stimmte im Juni 2021 als erster Deutschschweizer Kanton an der Urne der Einführung eines Mindestlohns zu. Die Stimmbevölkerung entschied sich mit 53,77 Prozent für den Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative. Der Mindestlohn greift überall dort, wo kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) besteht. Ausnahmen gibt es unter anderem für Angestellte mit Leistungseinschränkungen, Lernenden und Praktika.