Für den Detailhandel in Basel-Stadt gilt ab dem 1. Juli 2023 neu der kantonale Mindestlohn von 21,45 Franken.
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Münzen liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) - Pixabay

Der bislang geltende Normalarbeitsvertrag (NAV) wird nicht verlängert. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen beschlossen.

Die Kommission (TPK) setzt sich aus Interessensvertretungen von Arbeitnehmenden, der Arbeitgebenden und der Behörden zusammen.

Die TPK prüft in Branchen ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne.

Mindestlohn wurde der Teuerung angepasst

Durch die Nichtverlängerung des NAV Detailhandel gilt automatisch der kantonale Mindestlohn.

Entsprechend werden die bisher tiefsten Löhne des NAV Detailhandels, also 20,65 Franken für ungelernte Personen, auf das kantonale Mindestlohn-Niveau angepasst.

Der Mindestlohn gilt im Kanton seit Mitte 2022. Die Basler Stimmbevölkerung hatte im Jahr 2021 mit 54 Prozent dem Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde als Gegenvorschlag zu einer nicht angenommenen Initiative der Gewerkschaften zugestimmt.

Der Mindestlohn wurde Anfang 2023 der Teuerung angepasst.

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