Bischof sieht «Präzisierung» der EU bei Unionsbürgerrichtlinie
Neben dem EU-Gerichtshof (EuGH) haben der Vizepräsident der EU-Kommission, Maros Sefcovic, und die Aussenpolitische Kommission des Ständerates auch über den Lohnschutz und die Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) gesprochen. Bei letzterem sieht Kommissionspräsident Pirmin Bischof (Mitte/SO) eine Präzisierung seitens der EU.

Bei Lohnschutz habe die EU verstanden, «dass die Schweiz keine Zuwanderung von EU-Bürgern ins Sozialsystem will», sagte Bischof am Donnerstag nach dem Treffen in Bern. Gleichzeitig habe Sefcovic betont, dass «EU-Bürger, die hier arbeiten, würdig behandelt werden» sollen.
Konkret habe der EU-Kommissar gesagt, «dass die EU einverstanden damit sei, dass im Bereich der Unionsbürgerrichtlinie unterschieden werde zwischen EU-Bürgern, die hier erwerbstätig sind, und solchen, die hier nicht erwerbstätig sind.»
Werde der Begriff der Erwerbstätigkeit gleich verstanden, dann wäre das «eine Präzisierung zur bisherigen Haltung der EU» bei der UBRL, sagte Bischof weiter.
Wäre das wirklich so, dann «wäre hier die Gefahr für die Schweiz etwas geringer» geworden. Denn mit der Unionsbürgerrichtlinie hätte eine «doch recht erhebliche Ausweitung» des EU-Rechts stattgefunden. Und mit der dynamischen Rechtsübernahme, «würde die Gefahr bestehen, dass die UBRL ausgedehnt würde», sagte der Aussenpolitiker weiter.