Kantonale Genehmigungen zum Ausbau von Mobilfunkantennen sollen angefochten werden können. Die Diskussionen um den 5G-Ausbau gehen in eine neue Runde.
5G Netz Antenne
Eine Mobilfunk-Antenne in Aeugst am Albis ZH. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der 5G-Ausbau von Mobilfunkantennen soll weiterhin angefochten werden können.
  • Auch für Nachrüstungen bestehender Antennen soll zukünftig ein Baugesuch
  • Nötig sein.
  • Bisher reichte für bestehende Anlagen ein Bagatellverfahren.

Bis auf Weiteres soll eine kantonale Genehmigung zum Ausbau von bestehenden Mobilfunkantennen für die 5G-Technologie angefochten werden können. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) empfiehlt den Kantonen, das sogenannte Bagatellverfahren vorläufig auszusetzen.

Bisher genehmigten die Kantone die Anpassung von konventionellen Mobilfunkanlagen an die 5G-Technologie ohne Baubewilligungsverfahren. Es brauchte lediglich ein sogenanntes Bagatellverfahren.

Damit konnte der Entscheid nicht angefochten werden. Bei neuen Anlagen oder «wesentlichen Änderungen» war immer schon ein ordentliches Bauverfahren nötig.

Baubewilligungsverfahren auch bei Nachrüstung

Ein Gutachten vom Juni kam dann aber zum Schluss, dass es auch für die Nachrüstungen von Mobilfunkantennen ein Baubewilligungsverfahren brauche. Dieses Papier diskutierte die Hauptversammlung der BPUK am Donnerstag, wie sie im Anschluss mitteilte.

Einen Entscheid, wie die Kantone in Zukunft mit Ausbaugesuchen von Mobilfunkantennen umgehen wollen, traf sie dabei aber nicht. Sie empfehle jedoch den Kantonen, das Bagatellverfahren bis auf Weiteres auszusetzen.

Für Mobilnetzbetreiber ist Rechtslage klar

Für die Mobilnetzbetreiber ist die Rechtslage bereits jetzt klar: Sie berufen sich auf ein eigenes Rechtsgutachten, wonach Bagatellverfahren nicht nur zulässig seien, sondern gestützt auf die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 der Bundesverfassung auch geboten.

Bei der fünften Mobilfunkgeneration (5G) werden adaptive Antennen eingesetzt. Sie sind in der Lage, das Signal tendenziell in die Richtung der Nutzer beziehungsweise des Mobilfunkgerätes zu fokussieren. In die anderen Richtungen können sie die Signale reduzieren. Die bisher in der Schweiz eingesetzten konventionellen Mobilfunkantennen hingegen senden mit einer immer gleichen räumlichen Verteilung der Strahlung.

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