Am 28. März stimmen die Einwohner von Moutier BE über die zukünftige Zugehörigkeit zum Kanton Jura ab. Eine Beschwerde wollte dies verhindern.
Die Kleinstadt Moutier hatte sich im Juni 2017 für den Wechsel in den Kanton Jura ausgesprochen.
Die Kleinstadt Moutier hatte sich im Juni 2017 für den Wechsel in den Kanton Jura ausgesprochen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schreiben wirft Virginie Heyer vom Bernjurassischen Rat Einflussnahme vor.
  • Wegen des Beschwerdeverfahrens wird die Abstimmung jedoch nicht verschoben.
  • Am 28. März entscheiden die Einwohner von Moutier über die künftige Kantonszugehörigkeit.

Zur kommunalen Abstimmung vom 28. März zur künftigen Kantonszugehörigkeit von Moutier BE gibt es ein erstes Beschwerdeverfahren. Eröffnet hat es die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Berner Jura. Es gehe dabei um Aussagen von Virginie Heyer, Präsidentin des Bernjurassischen Rats, teilte sie am Mittwoch mit.

Statthalterin Stéphanie Niederhauser schreibt: In einem zu diesen Aussagen an sie gerichteten Schreiben werde gesagt, Heyers Aussagen könnten einen Einfluss auf die Meinungsbildung in Moutier haben. Deshalb habe sie das Verfahren eröffnet. Von wem das Schreiben stammt, steht nicht in der Mitteilung.

Diskussion um Urnengang

Laut regionalen Medien ist es von einer Gruppe von Autonomisten aus Moutier abgeschickt worden. Diese stellt den Urnengang aber nicht infrage. Das berntreue Komitee «MoutierPlus» hat das Vorgehen dieser Gruppe kritisiert.

Moutier
Moutiers Separatisten zogen Ende August nach dem Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts in einem «Trauerzug» durch das Städtchen. - Keystone

Statthalterin Niederhauser hat dem Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen, sodass der Urnengang vom 28. März nicht infrage gestellt ist.

Im Juni 2017 entschieden die Stimmberechtigten Moutiers mit 137 Stimmen Unterschied, dass das heute bernjurassische Städtchen zum Kanton Jura wechselt.

Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte aber nach zahlreichen Rekursen den Urnengang. Das Berner Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid später. Nun kommt es zu einer zweiten Abstimmung.

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