Das bernische Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier bleibt ungültig.
Moutier Wahlfälschung
In Moutier sind die Meinungen zur Kantonszugehörigkeit gespalten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abstimmung über den Kantonswechsel von Moutier war äusserst knapp ausgefallen.
  • Nun entscheidet das bernische Verwaltungsgericht, dass die Abstimmung ungültig sei.

Mit 137 Stimmen Unterschied entschied sich die Berner Gemeinde Moutier am 18. Juni 2017 für den Wechsel vom Kanton Bern zum Jura. Daraufhin hatte die bernjurassische Regierungsstatthalterin Stéphanie Niederhäuser die Abstimmung von 2017 für ungültig erklärt.

Sie hiess sechs von sieben Beschwerden gegen die Abstimmung gut, worauf das projurassische Lager Moutiers beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erhob. Zu den Beschwerdeführern gehört auch die Stadt Moutier und das Komitee «Moutier ville jurassienne». Sie möchten, dass das Gericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt.

Nun stützt das bernische Verwaltungsgericht den Entscheid von Niederhäuser. Die Abstimmung bleibt damit definitiv ungültig.

Projurassier wollen Entscheid vom Bundesgericht

Dies bestätigen Patrick Roethlisberger, Kopf des berntreuen Komitees «Moutier Prévôte» und Valentin Zuber, Sprecher des separatistischen «Komitees Motier Ville jurassienne» gegenüber der «Berner Zeitung».

Schon vor der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichtsentscheids gaben sowohl Projurassier als auch Berntreue zu verstehen, dass sie sich ans Bundesgericht wenden würden, wenn das Berner Gericht nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte. Das bedeutet, dass es noch Monate dauern dürfte, bis bekannt wird, ob das Resultat der kommunale Abstimmung von 2017 gültig ist oder nicht.

Berntreue mit Urteil zufrieden

«Wir sind zufrieden mit dem Urteil», sagte Röthlisberger der Nachrichtenagentur SDA. Das Urteil sei wichtig, denn es bestätige die gravierenden Fehler, die bei der Abstimmung im Juni 2017 gemacht worden seien.

Röthlisberger erwartet, dass das Urteil von der Gegenpartei beim Bundesgericht angefochten wird. Würden die Separatisten das Urteil akzeptieren, würden sie damit ja einräumen, dass sie bei der Abstimmung geschummelt hätten, betonte Röthlisberger.

Er bedaure, dass Zuber hinter dem Gerichtsurteil Machenschaften des Kantons Bern wittere. Daher sei es gut, wenn das Bundesgericht sich über den Fall beuge.

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