Nach Ablehnung der neuen Walliser Verfassung wurden die beiden eingereichten Beschwerden zurückgezogen.
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Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Die beiden Beschwerden, die während des Abstimmungskampfs zur neuen Walliser Verfassung eingereicht worden waren, sind zurückgezogen worden. Der Grund dafür ist, dass die Bevölkerung am Sonntag den Entwurf der neuen Verfassung an der Urne abgelehnt hat.

Eine Beschwerde war bereits nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses am Sonntag zurückgezogen worden. Die zweite wurde am Dienstag zurückgerufen.

«Ein Schreiben mit diesem Inhalt ging heute an die Justizkommission des Grossen Rates», bestätigte der Anwalt der vier Beschwerdeführer, Frédéric Pitteloud, am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Die Ergebnisse sind sehr klar und die Erfolgsaussichten einer Beschwerde daher gering.»

Beteiligung von Staatsräten kritisiert

Die Beschwerde kritisierte die Beteiligung der Oberwalliser Staatsräte Roberto Schmidt (Mitte) und Franz Ruppen (SVP) am Abstimmungskampf. Beide hatten sich gegen die neue Verfassung eingesetzt, obwohl der Staatsrat versprochen hatte, dass er sich nicht in die Vorlage einmischen würde.

Indem die vier Beschwerdeführer ihre Beschwerde zurückziehen, verzichten sie darauf, diese auf die Tagesordnung des Grossen Rates zu setzen. Der Rückzug ermöglicht es auch, dass der Verfassungsrat wie geplant am 25. März aufgelöst werden kann.

Zweite Beschwerde gegen Stimmenzählung

Die zweite Beschwerde war vom Oberwalliser Verfassungsrat Gerhard Schmid beim Staatsrat und beim Grossen Rat eingereicht worden. Angesichts der sehr klaren Abstimmungsresultate hatte Schmidt unmittelbar nach dem Urnengang erklärt, dass er die Beschwerde zurückziehen werde, da es «keinen Sinn hätte, sie aufrechtzuerhalten». Seine Beschwerde richtete sich gegen die Art und Weise, wie die abgegebenen Stimmen gezählt werden.

Die Walliser Bevölkerung lehnte die neue Kantonsverfassung am Sonntag mit deutlicher Mehrheit ab. Der Entwurf der neuen Verfassung, der das aktive und passive Wahlrecht für Ausländer mit C-Bewilligung beinhaltete, wurde mit 68,1 Prozent Nein-Stimmen verworfen; der Entwurf ohne diese Option mit 57 Prozent Nein-Stimmen.

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