Beitritt zum regionalen Sozialamt steht zur Abstimmung
Am 28. September 2025 entscheiden die Bürger von Wolfhalden über den Beitritt zum regionalen Sozialamt Heiden-Grub-Rehetobel. Ziel ist eine effektive Betreuung.

Die Gemeinden Heiden, Grub AR und Rehetobel führen gemeinsam seit dem 1. Januar 2024 ein Sozialamt mit Sitz in Heiden sowie eine regionale Sozialhilfebehörde, berichtet die Gemeinde Wolfhalden. Die Zusammenlegung hat sich bestens bewährt.
Durch die Konzentration der Fälle auf ein regionales Amt ist eine konstante und fachgerechte Betreuung der betroffenen Personen gegeben und gleichzeitig ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet.
Nach der Kündigung der Leiterin des Sozialamtes Wolfhalden per Ende März 2025 und der ausbleibenden Anschlusslösung zur Wiederbesetzung der Stelle hat der Gemeinderat Wolfhalden die Prüfung eines Zusammenschlusses mit dem regionalen Sozialamt Heiden-Grub-Rehetobel beschlossen. Nach erfolgten Gesprächen haben alle Vertragsgemeinden einem Beitritt von Wolfhalden und den dafür nötigen Vereinbarungen zugestimmt.
Übergangslösung bis zum Beitritt
Zur Überbrückung bis zum geplanten Anschluss per 1. Januar 2026 führt die Gemeinde Hei-den das Sozialamt Wolfhalden seit dem 1. Juni 2025 übergangsmässig.
Damit die Vereinbarungen per 1. Januar 2026 in Kraft treten, muss die Vereinbarung zur Führung einer regionalen Sozialhilfebehörde in der Gemeinde Wolfhalden von den Stimmberechtigten an der Urne angenommen werden. Vereinbarungen mit gesetzgebendem Charakter sehen gemäss Gemeindegesetz ein obligatorisches Referendum vor.
Die Abstimmungsvorlage gelangt am 28. September 2025 vors Volk. Die Stimmberechtigten werden rechtzeitig mit den Abstimmungsunterlagen bedient werden. Ausserdem ist das Abstimmungsedikt auf der Webseite einseh- und abrufbar.
Regionales Sozialamt schafft stabile Basis
Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass mit dem Anschluss der Gemeinde Wolfhalden an das regionale Sozialamt eine zukunftsgerechte Basis geschaffen wird. Damit kann eine opti-male Fachbetreuung sichergestellt und eine dauerhaft effektive und effiziente Betreuung der betroffenen Personen ermöglicht werden.