Beschwerde von Sonkos Anwalt für höheres Honorar ist abgewiesen

    Keystone-SDA
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    Lausanne,

    Anwalt Philippe Currat hatte für die Verteidigung des früheren gambischen Innenministers Ousman Sonko das Doppelte verlangt.

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    Der frühere gambische Innenminister Ousman Sonko. - keystone

    Der Genfer Anwalt Philippe Currat erhält für die Verteidigung des früheren gambischen Innenministers Ousman Sonko 1,1 Millionen Franken. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Juristen abgewiesen. Er verlangte fast das Doppelte.

    Currat ist seit Oktober 2017 der amtliche Verteidiger von Sonko, der im Mai 2024 erstinstanzlich wegen diverser Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde. Für die Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts reichte der Anwalt eine Kostenaufstellung ein, in der er für seine Tätigkeit 2,16 Millionen Franken verlangte.

    Die Strafkammer kürzte oder strich diverse Positionen und sprach dem Anwalt eine Entschädigung von rund 1,1 Millionen Franken zu. Sonko ist verpflichtet, diese Summe an den Bund zurückzuzahlen, wenn es seine finanziellen Verhältnisse einmal zulassen sollten.

    Gegen die Honorarkürzung reichte der Jurist eine Beschwerde ein. Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts trat darauf nicht ein, weil Currat die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten hatte. Dies hat das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil bestätigt.

    Nur in Sonkos Namen

    So hatte Currat gegen das erstinstanzliche Urteil innerhalb der Frist von zehn Tagen im Namen seines Mandanten Sonko Berufung angemeldet. Nachdem das begründete Urteil eingegangen war, reichte er innerhalb der Frist von 20 Tagen die Beschwerdeerklärung ein.

    Dieses zweistufige Verfahren ist laut Bundesgericht so vorgesehen und hätte von Currat auch für sein persönliches Begehren, ein höheres Honorar zu erhalten, eingehalten werden müssen.

    Die Berufung angemeldet hatte der Anwalt aber nur in Sonkos Namen und nicht in seinem eigenen. Dies wäre jedoch notwendig gewesen, wie das Bundesgericht schreibt. Aus diesem Grund sei die Berufungskammer zu Recht nicht auf die Beschwerde eingetreten.

    Im April fand das Berufungsverfahren gegen Sonko statt. Das Urteil steht noch aus. Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt, Currat einen vollumfänglichen Freispruch.

    Kommentare

    User #2914 (nicht angemeldet)

    Leider ist hier wohl Alles willkommen.

    User #1764 (nicht angemeldet)

    Herr Ousman Sonko, willkommen in der Schweiz.

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