Beschwerde gegen Asylentscheid: Zu lange Verfahrensdauer

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Lausanne,

Die Behandlung einer Asylentscheid-Beschwerde hat zu lange gedauert. Es soll nun geprüft werden, ob ein schnelleres Verfahren überhaupt möglich ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit mehr als zweieinhalb Jahren zu lange für die Beurteilung gebraucht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit mehr als zweieinhalb Jahren zu lange für die Beurteilung gebraucht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beurteilung einer Asylentscheid-Beschwerde hat zu lange gedauert.
  • Das Bundesverwaltungsgericht brauchte in einem konkreten Fall mehr als zweieinhalb Jahre.
  • Nun muss es prüfen, ob eine schnellere Verfahrensbeurteilung allgemein möglich ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Asylentscheid zu lange gebraucht. Es muss nun auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen, ob in Verfahren mit kurzen gesetzlichen Behandlungsfristen eine schnellere Beurteilung möglich ist.

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat diesen am Mittwoch publizierten Entscheid gefällt.

Im konkreten Fall reichten eine aus dem Irak stammende Mutter und deren Sohn beim Bundesgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Die Frau und ihr Kind hatten am 2. Juni 2015 beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Asylgesuch gestellt. Am 26. Juni trat das SEM nicht auf das Gesuch ein und ordnete die Wegweisung nach Frankreich an.

Zwei Jahre und sieben Monate

Der Beschwerde gegen den Entscheid des SEM gewährte das Bundesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung. Mutter und Sohn sollten demnach den Entscheid des Gerichts in der Schweiz abwarten dürfen. Dies dauerte mit mehr als zwei Jahren und sieben Monaten zu lange, wie die Verwaltungskommission nun festgehalten hat.

Weil es sich um einen nicht alltäglichen Fall gehandelt habe, sind gemäss Verwaltungskommission gewisse Verzögerungen bei der Entscheidfindung in Kauf zu nehmen. Alles in allem habe das Verfahren aber zu lange gedauert. Das Bundesverwaltungsgericht muss deshalb prüfen, ob Mechanismen eingeführt werden können, die eine raschere Behandlungen ermöglichen.

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