Rechtsschutz: Darf dein Lehrer dein Handy einfach wegnehmen?
Klingelt dein Handy mitten in Mathematik – und zack, liegt es beim Lehrer auf dem Pult. Aber darf er das wirklich?

Das Wichtigste in Kürze
- Zum Wohle des Unterrichts ist es Lehrpersonen erlaubt, Kindern das Smartphone wegzunehmen.
- Doch bereits nach dem Unterricht oder spätestens am selben Tag, müssen sie es zurückgeben.
Tipp 1: Kurzfristig ja
Lehrpersonen dürfen Handys, die den Unterricht stören, vorübergehend einziehen. Sie haben eine Aufsichtspflicht und dazu gehört auch: Ruhe im Klassenzimmer. In den meisten Kantonen wurde die Nutzung von elektronischen Geräten auch mittlerweile in die Hausordnung der jeweiligen Schule aufgenommen.
Tipp 2: Für immer nein
Was sie nicht dürfen: dein Handy tagelang behalten oder gar durchstöbern. Ausserdem gilt als Faustregel, dass das Handy noch am selben Tag, spätestens nach dem Unterricht zurückgegeben werden muss.
Tipp 3: Schulreglement checken
Jede Schule hat ihre Regeln. Manche sagen: Nur die Eltern dürfen das Handy abholen. Andere: Rückgabe direkt an die Schülerin. Lies nach, bevor es Stress gibt.
Also: Lehrpersonen dürfen dir dein Handy wegnehmen – aber nicht für immer. Deine Rechte gelten auch im Klassenzimmer. Tendenziell gilt auf jeden Fall, dass je länger ein Handy eingezogen bleibt, umso schwieriger wird es, den Einzug mit dem Zweck des guten Funktionierens des Schulbetriebes zu begründen. Und falls es mal richtig kracht: Mit Rechtsschutz klärst du das entspannt.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.