Wer nach dem Veranstaltungsverbot auf einem wertlosen Ticket sitzt, wird nicht durch den Bund entschädigt.
alain berset
Der Bund ist per Passus aus dem Epidemiengesetz nicht für eine Rückerstattung von Festival-Tickets verantwortlich. - keystone

Der nach dem Veranstaltungsverbot auf einem wertlosen Ticket sitzt, wird nicht durch den Bund entschädigt. Das sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel.

Laut Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), haben die drastischen Massnahmen auch grosse wirtschaftliche Folgen. Wie hoch der Schaden für Veranstalter und Unternehmen ist, können die Behörden nicht abschätzen. Im Zentrum stehe die Gesundheit der Bevölkerung.

Es sei das erste Mal, dass das revidierte Epidemiengesetz in Anwendung komme, sagte Berset. Die rasante Entwicklung der Corona-Fälle sowie die erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr rechtfertigten die besondere Lage. Es gebe bisher noch keine bekannten Fälle, bei denen der Bund die Ansteckungskette verloren habe.

Hanselmann wehrte sich gegen den Vorwurf, dass die Kantone die Verantwortung für unpopuläre Entscheide an den Bund delegieren wollten. «Wir sind dafür bekannt, dass wir Kompetenzen in der Regel nicht abgeben wollen.» Die durch den Bund getroffenen Massnahmen seien aber «verhältnismässig und wirksam».

Ganze Gebiete abzusperren, sei in der aktuellen Situation dagegen nicht angebracht, sagte Berset. Auch Zugreisen, Skifahrten oder Einsätze in Rekrutenschulen könnten weiterhin stattfinden. Dort könnten die Menschen die Hygienemassnahmen befolgen und sich wirksam schützen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Alain Berset