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Bernisches BLS-Gesetz gilt ab 1. November

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Bern,

Das neue Gesetz zur Berner Beteiligung an der BLS AG und der BLS Netz AG wird ab November wirksam.

bls ag
Das Gesetz über die Beteiligung des Kantons Bern an der BLS tritt am 1. November in Kraft. - Keystone

Das Gesetz über die Beteiligung des Kantons Bern an der BLS tritt am 1. November in Kraft. Das hat der Regierungsrat beschlossen, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Referendumsfrist lief unbenutzt ab.

Das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und der BLS Netz AG. Der Kanton Bern hält demnach mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Aktien.

Aktuell ist der Kanton mit 56 Prozent an der BLS AG beteiligt. Ein weiterer Grossaktionär ist der Bund mit einem Anteil von knapp 22 Prozent. Hinzu kommen andere Kantone, Gemeinden und Private.

Kantonalbeteiligungen gemäss Verfassung zu regeln

Die Aktien der BLS AG werden ausserbörslich gehandelt. Gemäss bernischer Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden kantonalen

Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln. Für die Beteiligungen des Kantons an der BLS lag bisher kein solches vor.

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