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Bernerin findet im Coop-Wägeli Vermögen – nur 30 Stutz Finderlohn!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Biel/Bienne,

Eine 77-jährige Bernerin findet in einem Coop-Einkaufswagen eine Aktentasche mit 15'000 Franken. Sie bringt sie zur Polizei. Der Finderlohn ist mickrig.

Coop-Wägeli
Es lohnt sich, etwas genauer ins Coop-Wägeli zu schauen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 77-jährige Bernerin findet im Coop-Einkaufswägeli eine Aktentasche mit Geld.
  • 15'000 Franken sind in der Tasche – die Seniorin geht damit zu Polizei.
  • Der Eigentümer holte sie dort ab – und gibt gerade mal 30 Stutz Finderlohn.

So viel Ehrlichkeit sollte belohnt werden – wird sie aber nicht. Was ist passiert?

Eine 77-jährige Bernerin hat beim Einkaufen eine Aktentasche mit 15'000 Franken Bargeld gefunden. Die Tasche lag in einem Einkaufswagen im Coop-Supermarkt in Tramelan BE.

Die Frau brachte sie artig zur Polizei. Doch der Finderlohn, den der Eigentümer am Ende als Dank zahlte, fiel beschämend mickrig aus.

«30 Franken, das reicht ihr», soll der Besitzer der Tasche gesagt haben, als er sie bei der Polizei abholte. So erzählte es die Seniorin enttäuscht gegenüber «20 Minuten».

Migros
Die Tasche lag vergessen in einem Coop-Wägeli. - SRF / Alex Moser

«Habe mich in die Lage des Besitzers versetzt»

Dabei verhielt sich die 77-Jährige wahrlich vorbildlich. Und der Besitzer der Aktentasche kann von Glück reden, dass er auf so eine ehrliche Finderin traf.

Aktentasche
Die Frau brachte die Aktentasche sofort zur Polizei. (Symbolbild) - Depositphotos

«Als ich all das Geld sah, habe ich mich in die Lage des Besitzers versetzt», erzählt die Bernerin der Pendlerzeitung. «Ich habe nicht einmal nachgezählt. Ich bin sofort zur Polizei gegangen.» Die habe ihr dann erst gesagt, dass 15'000 Franken in der Tasche waren.

Tags darauf kamen die Polizisten bei der Frau zu Hause vorbei, um den Finderlohn zu bringen. Weil dieser so gering ausfiel, habe sich sogar der Polizist entschuldigt. Die Seniorin findet es erniedrigend.

Zehn Prozent Finderlohn sind üblich

Fakt ist: Wer etwas findet, hat einen Anspruch auf einen Finderlohn. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Wie hoch dieser ausfallen muss, ist jedoch nicht geregelt.

Fändest du 10 Prozent Finderlohn angemessen?

Zehn Prozent des Wertes der gefundenen Ware sind üblich – was in diesem Fall 1500 Franken gewesen wären. Also deutlich mehr als 30 Stutz!

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