Eine eingereichte Initiative will Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Nun hat die Berner Regierung ihre Meinung dazu kommuniziert.
Berner Regierung
Die Berner Regierung von links nach rechts: Christoph Auer, Staatsschreiber, Philippe Mueller, Polizei- und Militärdirektor, Beatrice Simon, Finanzdirektorin, Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, Vize-Präsident des Regierungsrates, Christoph Ammann, Volkswirtschaftsdirektor, Präsident des Regierungsrates, Christoph Neuhaus, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektor, Christine Häsler, Erziehungsdirektorin, und Evi Allemann, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berner Regierung lehnt die im Oktober eingereichte Anti-Subunternehmer-Initiative ab.
  • Die BPUK passt momentan die IVöB an, geht aber weniger weit als die Initianten.

Die Berner Regierung ist gegen die Volksinitiative, welche im Kanton Bern Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen unterbinden will. Für die Kantonsregierung schränkt die Initiative den Handlungsspielraum bei öffentlichen Aufträgen zu stark ein.

Eingereicht wurde die Initiative im vergangenen Oktober vom kantonalen Gewerkschaftsbund. Auch Parteivertreter und Unternehmer aus dem Schreinerei-, Maler- und Plattenlegergewerbe gehören dem Initiativkomitee an.

Nur in Ausnahmefällen Auftrag weitergeben

Gemäss dem Initiativtext dürften Unternehmer, die einen öffentlichen Auftrag erhalten, künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen einen Auftrag weitergeben. So wollen Gewerkschaftsbund und Partner verhindern, dass die Angestellten derjenigen Firmen, welche am Schluss der Subunternehmerkette stehen, zu Tieflöhnen arbeiten.

Für öffentliche Aufträge sollen ausserdem grundsätzlich Löhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten.

BPUK geht weniger weit als Initianten

Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sei daran, die heute geltende Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) anzupassen. Das schreibt die Berner Regierung in einer Mitteilung vom Freitag.

Mit dieser Anpassung solle der Einfluss der Auftraggeberin auf Subunternehmen verstärkt werden. Dabei wollen sie nicht so weit gehen wie die Berner Initiative. Ziel des Kantons Bern müsse es sein, dem neuen Konkordat beizutreten. Mit der Initiative würde ein Widerspruch zur neuen interkantonalen Vereinbarung geschaffen.

Mit der Änderung des kantonalen Beschaffungsrechts könne zudem nicht erreicht werden, dass ein GAV auch für nicht unterstellte Betriebe gelte. Die von der Initiative verlangte Gesetzesänderung müsse bundesrechtskonform ausgelegt werden, so die Berner Regierung.

Der bernische Grosse Rat wird die Vorlage in der Wintersession dieses Jahres behandeln. Die Initiative heisst in vollem Wortlaut «für fairen Wettbewerb und zum Schutz von Gewerbe und Beschäftigten im Kanton Bern».

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