Berner Obergericht verschärft Freiheitsstrafe für Tunesier
2016 brachte ein Tunesier seine Frau um. Das Bernische Obergericht verschärfte die Strafe nun von 15 auf 17 Jahre Haft.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Obergericht Bern verschärfte die Strafe eines Tunesiers von 15 zu 17 Jahren Haft.
- Der 36-Jährige hatte im Jahr 2016 seine Frau umgebracht.
- Er tötete sie, weil er vermutete, dass sie ihm untreu war.
Das bernische Obergericht hat die Strafe für einen 36-jährigen Tunesier verschärft, der im Februar 2016 seine Frau umbrachte. Der Mann wurde am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.
In erster Instanz hatte ihn das Regionalgericht Emmental-Oberaargau noch zu 15 Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist geständig, seine Ehefrau 2016 in Hasle bei Burgdorf mit einem Messer umgebracht zu haben.
Die Staatsanwältin zeichnete in ihrem Plädoyer das Bild eines egoistischen, skrupellosen Täters, der seine eigene Frau beinahe enthauptet. Dann habe er zugesehen , wie sie qualvoll am eigenen Blut erstickt sei.
Staatsanwältin forderte 17 Jahre Haft
Der Tunesier habe die Frau aus nichtigen Gründen ermordet: Sie habe ihm durch ihre angebliche Untreue nicht den von ihm eingeforderten Respekt entgegengebracht. Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes.
Der Verteidiger hingegen beschrieb seinen Mandanten als psychisch kranken Mann, der an einer Borderline-Störung leide. Ein Gutachten, das dem Mann eine solche Störung absprach, zerzauste der Verteidiger. Sein Mandant sei kein kaltblütiger Mörder. Vielmehr sei er – belastet durch seine psychischen Störungen und eine problembehaftete Ehe – nach einem Streit ausgerastet.
Der Verteidiger forderte lediglich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen vorsätzlicher Tötung.