Berner Obergericht bestätigt Strafe gegen schillernden Unternehmer
Im Prozess um ungetreue Geschäftsführung, versuchten Betrug und Geldwäscherei hat das bernische Obergericht am Freitag die Strafe für den Angeklagten weitgehend bestätigt. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten aus.

In erster Instanz war der schillernde Berner Unternehmer und ehemalige SVP-Stadt- und Grossrat zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Er soll Geld aus einem Firmenkonstrukt abgezweigt und für eigene Zwecke verwendet haben.
Der Angeklagte und seine Verteidiger betonten auch vor Obergericht, der Mann habe viel Geld in ein Firmenkonstrukt mit einem Geschäftspartner eingebracht. Weil der Geschäftspartner, ein Architekt, dauernd hohe Honorare bezogen habe, habe der Angeklagte sein Aktionärsdarlehen schützen wollen.
Die Staatsanwaltschaft liess dies nicht gelten. Der Angeklagte habe die auf sein Privatkonto überwiesenen Firmengelder gleichentags ausgegeben, um private finanzielle Löcher zu stopfen.










