Kanton Bern: Kirchensteuer für Firmen bleibt obligatorisch
Der Regierungsrat hat die Petition für eine freiwillige Kirchensteuer von Unternehmen beantwortet. Im Kanton Bern bleibt es vorerst bei der bisherigen Regelung.

Der Regierungsrat hat die Petition «Fairness bei der Kirchensteuer – Freiwilligkeit für Unternehmen» zur Kenntnis genommen. Die Petition fordert, dass die Kirchensteuer für juristische Personen im Kanton Bern künftig freiwillig sein soll. In seiner Antwort zeigt der Regierungsrat Verständnis für das Anliegen, verweist jedoch auf den in der Herbstsession 2026 getroffenen Entscheid des Grossen Rates, wonach die Kirchensteuer von juristischen Personen in der bisherigen Form beibehalten werden soll.






