Berner Kantonsregierung will KMU von Kirchensteuer befreien
Im Kanton Bern sollen kleine und mittlere Unternehmen von der Kirchensteuer befreit werden. Der Regierungsrat prüft dazu verschiedene Modelle.

Kleinere und mittlere Unternehmen sollen im Kanton Bern von der Kirchensteuer für juristische Personen befreit werden. Der Regierungsrat hat aufgrund eines überwiesenen Vorstosses einen Bericht erarbeitet, worin er verschiedene Möglichkeiten prüfte. Anders als natürliche Personen können sich juristische Personen heute nicht durch einen Kirchenaustritt von der Kirchensteuer befreien.
Neu schlägt der Regierungsrat eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit einem Gewinn unter 700'000 Franken vor. Damit würden 97 Prozent der bernischen Unternehmen entlastet, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Gewinnstarke Firmen zahlen weiterhin
Gewinnstarke Unternehmen müssen weiterhin Kirchensteuern bezahlen. Dies, um ihre soziale Verantwortung zu wahren. Der Grosse Rat wird den Bericht in der Frühlingssession beraten.






