Bern und Jura streiten vor Moutier-Wechsel um Pflegekosten
Vor dem Kantonswechsel von Moutier Anfang 2026 ist die Restfinanzierung der Pflegekosten umstritten.

Vor dem Kantonswechsel von Moutier auf Anfang 2026 bleibt eine Frage offen, die womöglich erst auf gerichtlichem Weg geklärt werden kann. Bern und Jura streiten über die Restfinanzierung der Pflegekosten von Bürgerinnen und Bürgern aus Moutier, die in Heimen wohnen.
Gundekar Giebel von der bernischen Gesundheitsdirektion bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Artikel im «Blick». Der Streit dreht sich um die Kosten, die weder von den Heimbewohnern noch von den Sozialversicherungen übernommen werden. Gemäss Daten vom vergangenen Frühling geht es um rund 70 Personen.
Die Berner Behörden sind gemäss Giebel der Ansicht, dass die Restfinanzierung ab 1. Januar 2026 dem Kanton Jura obliegt. Schliesslich sei Moutier ab diesem Zeitpunkt eine jurassische Gemeinde.
Kantonale Differenzen bei Finanzzuständigkeit
Anders sieht es laut «Blick» der Kanton Jura. Die Betroffenen hätten zum Zeitpunkt ihres Heimeintritts ihren Wohnsitz im Kanton Bern gehabt. Deshalb müsse Bern weiterhin zahlen.
Der Jura bezieht sich auf eine Gesetzesänderung, die 2019 in Kraft trat. Demnach müsse der Herkunftskanton die Kosten dauerhaft tragen. Bern widerspricht: Der entsprechende Passus solle sicherstellen, dass Kantone nicht versuchten, Personen in Heimen zum Umzug in einen anderen Kanton zu bewegen.
Im vorliegenden Fall wechsle aber nicht die versicherte Person ihren Wohnsitz. Die Betroffenen blieben ja in Moutier wohnhaft, auch wenn sie in einem Heim ausserhalb der Stadt untergebracht seien. Es sei die Gemeinde, die den Kanton wechsle.
Bundesvermittlung erfolglos
Ein Vermittlungsversuch des Bundes blieb im Juni erfolglos. Nun müssen Bern und der Jura bilateral eine Lösung finden. Andernfalls droht ein Gerichtsverfahren.