Bern: Polizist bleibt dabei – Marokkaner sei gestolpert
Bei einer Festnahme im Juni 2021 in Bern soll ein Polizist einen Mann hart gestossen haben. Dafür wurde er bestraft – doch will er das Urteil nicht akzeptieren.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein wegen Amtsmissbrauchs verurteilter Berner Polizist zieht ans Obergericht weiter.
- Der Beamte soll einen Mann bei einer Festnahme unsanft gestossen haben.
- Der Polizist streitet das ab und sagt, der Festgenommene sei gestolpert.
Ein Polizeibeamter aus Bern hat Berufung gegen seine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeit eingelegt. Er soll im Sommer 2021 bei einer Festnahme auf dem Bahnhofplatz in Bern einen Mann unrechtmässig gestossen haben.
Das Berner Regionalgericht hatte ihn deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 9900 Franken und einer Busse von 600 Franken belegt. Der verurteilte Polizist zieht nun ans Obergericht weiter, wie seine Anwältin der «Berner Zeitung» bestätigte.
Bei dem Vorfall im Juni 2021 kontrollierte der Polizist mit einem Kollegen in der Nähe der Heiliggeistkirche einen schwankenden Mann.
Bei diesem handelte es sich um einen 28-jährigen Marokkaner, der sich nicht ausweisen konnte und unter Drogeneinfluss stand.
Die Beamten wollten den Mann zur Wache bringen. Als sie versuchten, ihm Handschellen anzulegen, wehrte er sich und es kam zu einem Gerangel.
Gericht bewertet Version des Polizisten als «unlogisch und wenig lebensnah»
Über das, was dann geschah, gibt es zwei Versionen. Der Staatsanwalt warf dem Polizisten vor, den Marokkaner unsanft in den Streifenwagen geworfen zu haben. Der Beschuldigte bestritt das: Ihm zufolge sei der Mann gestolpert.
Das Gericht bewertete die Version des Polizisten als «unlogisch und wenig lebensnah», zitiert die «Berner Zeitung» aus der Urteilsbegründung. Zudem habe es Widersprüche in den Aussagen des Polizisten und seines Kollegen gegeben.
In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung kam die Richterin zu dem Schluss, dass der 42-jährige Polizist den benommenen Mann absichtlich gestossen hatte. Dies führte dazu, dass dieser stürzte und auf den Boden des Fahrzeugs fiel.
Der Kollege, der ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen. Er hatte die Festnahme durchgeführt und sein Knie für etwas mehr als eine Minute im Hals-Nacken-Bereich des Festgenommenen positioniert. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.