Behörde zahlt IV-Rentnerin zehn Jahre lang zu wenig Rente
Sandra F. hat wegen eines Behördenfehlers fast zehn Jahre lang zu wenig Rente erhalten. Obwohl der Fehler nicht bei Ihr lag, bekommt sie nicht alles zurück.
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Das Wichtigste in Kürze
- Sandra F. hat wegen eines Behördenfehlers fast zehn Jahre lang zu wenig Rente erhalten.
- Die IV-Rentnerin bekommt nur die Hälfte des Betrags zurückerstattet.
- Die Behörden räumen den Fehler ein und sprechen von einem «Bearbeitungsfehler».
IV-Rentnerin Sandra F. hat aufgrund eines Verwaltungsfehlers der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich fast ein Jahrzehnt lang weniger Rente erhalten als ihr zusteht.
Die Behörden weigern sich, den vollen Betrag nachzuzahlen und berufen sich dabei auf die gesetzliche Verjährungsfrist. Dies berichtet die SRF-Sendung «Kassensturz».
«Ich habe alles richtig gemacht und trotzdem werde ich jetzt abgestraft», sagt die Thurgauerin Sandra F. in der Sendung.
Behörde unterläuft bei Zivilstands-Änderung Fehler
Die Probleme beginnen Ende 2015 nach ihrer Scheidung. Die Rentnerin meldet ihren neuen Zivilstand den Behörden. Sie weiss damals nicht, dass sie aufgrund der Scheidung von nun an mehr Rente zugute hätte.
Die IV-Stelle ihres Wohnkantons Thurgau verpasst es jedoch, diese Änderungen korrekt zu erfassen und die SVA darüber zu informieren.
Trotz einer Nachfrage von Sandra F. per E-Mail bei der SVA ein Jahr später bleibt die Situation unverändert.

Anfang 2025 bemerkt die SVA den Fehler und schickt Sandra F. im Juli eine neue Verfügung: Ihre Rente soll rückwirkend erhöht werden.
Allerdings werde sie nur für die letzten fünf Jahre nachgezahlt. Die Behörde stützt sich dabei auf die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Deshalb wurden Sandra 24'319 Franken nachträglich ausbezahlt. Aber schätzungsweise 20'000 Franken, die ihr eigentlich noch zustehen würden, erhält sie nicht. Der Anspruch auf ältere Beiträge sei verwirkt, heisst es von Seiten der SVA.
Experte kritisiert Behörden
Anwalt Kaspar Gehring ist auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert. Er kritisiert im SRF-Beitrag die Entscheidung.
Es gibt in der Schweiz zwei Sicherheitsmechanismen, die Betroffene schützen sollen, erklärt er. Einerseits die Pflicht, sie zu beraten, andererseits, ihre Leistungsansprüche abzuklären.
«In dem Fall scheint mir, dass die beiden Sicherheitsmechanismen, die der Gesetzgeber eigentlich eingebaut hat, versagt haben.»
Will heissen: F. wurde weder beraten, noch wurden ihre Ansprüche abgeklärt.

In den Akten sehe man, dass sich Sandra F. fristgerecht gemeldet hat, und das sogar zweimal. «All diese Meldungen wurden ignoriert.»
Mit der Verfügung vom Juli 2025, die F. nur einen Teil der verpassten Rente nachzahlen will, ist er darum nicht einverstanden. «Der Fehler liegt bei der IV und SVA, nicht bei der Betroffenen», betont Gehring.
Behörden geben Fehler zu
Sowohl die IV-Stelle Thurgau als auch die SVA Zürich räumen ihre Fehler ein. Die IV-Stelle bestätigt, dass ihr die Scheidung von Sandra F. 2016 gemeldet wurde. Die Behörde hat aber ihren neuen Zivilstand nicht erfasst und weitergeleitet, wie sie zugibt.
Die SVA nennt es einen «Bearbeitungsfehler». Daniela Aloisi, Sprecherin der SVA Zürich, bedauert den Vorfall: «Die Scheidungsmeldung ist nicht verarbeitet worden,» sagt sie.
Anwalt Gehring kritisiert, dass die SVA von einer Verjährungsfrist ab dem Juli 2025 ausgehe. Frau F. müsse die vollständige Rente zurückerhalten. «Denn sie hat sich damals fristgerecht gemeldet», stellt der Experte klar.











