Ständerat

    Ständerat gegen 13. Rente für Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Ständerat lehnte am Mittwoch eine Motion ab, die eine 13. IV-Rente für Bezüger von Ergänzungsleistungen forderte.

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    Am Mittwoch lehnte der Ständerat eine Motion ab, die eine 13. IV-Rente für Bezüger von Ergänzungsleistungen verlangte. (Symbolbild) - keystone

    Der Ständerat ist gegen eine 13. IV-Rente für Bezügerinnen und Bezüger mit Ergänzungsleistungen. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner zuständigen Kommission mit dieser Forderung abgelehnt. Das Geschäft ist damit vom Tisch.

    Eine knappe Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hatte argumentiert, dass AHV-Beziehende mit Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Ja von Volk und Ständen zur 13. AHV-Rente bessergestellt seien als IV-Beziehende mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden.

    Eine Mehrheit des Ständerats teilte nun aber die Argumentation des Bundesrats, der sagte, dass eine Annahme der Motion nur neue Ungleichbehandlungen schaffen würde. Ausserdem wären hohe Zusatzkosten die Folge.

    Noch gibt es allerdings eine parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Diese Initiative fordert, dass Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente haben sollen.

    SGK-S lehnt Initiative ab

    Die SGK-S beschloss im Januar, dieser Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben. Nach diesem Entscheid geht die Initiative zurück an die SGK-N, welche über das weitere Vorgehen befinden muss.

    Im Ständerat sagten sowohl Befürworterinnen als auch Gegnerinnen der Motion, dass es darum gehe, Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Im Namen einer Kommissionsminderheit hielt Esther Friedli (SVP/SG) fest, die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente hätten sich bewusst nur auf die AHV bezogen.

    Das Bundesamt für Justiz (BJ) habe in einem Gutachten festgehalten, dass es auf Verfassungsstufe keinen Zwang gebe, eine 13. IV-Rente einzuführen. «Wir können, aber müssen nicht», folgerte Friedli. Wenn das Parlament eine 13. IV-Rente einführe, entstünden verschiedene Ungerechtigkeiten und falsche Anreize für IV-Rentnerinnen und -Rentner.

    Friedli wies auch auf die mit der Neuerung einhergehenden Mehrkosten ein. Die SGK-S kam zum Schluss, dass die Einführung der 13. IV-Rente Ende 2023 rund 112'000 Personen betroffen und zu Mehrausgaben von mindestens 166 Millionen Franken geführt hätte – 99 Millionen Franken für den Bund und 67 Millionen Franken für die Kantone.

    Maya Graf plädiert für Annahme der Motion

    Maya Graf (Grüne/BL) warb hingegen dafür, die Motion anzunehmen und im weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatten Einzelheiten zu klären. Der Ständerat sei Erstrat; Motionen müssen in den eidgenössischen Räten stets in beide Kammern.

    Der Vorschlag werde den ärmeren fünfzig Prozent der IV-Rentner zugutekommen und sei bezahlbar, sagte Graf. Es sei ein gangbarer Kompromiss und beseitige eine Ungleichbehandlung.

    Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider äusserte Verständnis für das Anliegen der SGK-S-Mehrheit. Es schaffe aber neue Ungleichheiten. Im Vorfeld hatte der Bundesrat gesagt, dass nur EL-Beziehende mit einer vollen IV-Rente den Zuschlag erhalten würden. Dies im Gegensatz zu Personen, die eine Hilflosenentschädigung oder IV-Taggelder bezögen, die durch EL ergänzt werden.

    Wäre im Ständerat die Motion angenommen worden, hätte der Bundesrat laut Baume-Schneider dem Nationalrat beantragt, den Vorstoss in einen weniger verbindlichen Prüfauftrag umzuwandeln. Denn der Bundesrat will laut seiner Antwort auf die Motion das Thema niedrige Einkommen, insbesondere von IV-Rentnerinnen und -Rentnern, im Rahmen einer künftigen umfassenden Reform prüfen.

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    Kommentare

    User #4748 (nicht angemeldet)

    huch das wird ja immer besser, die machen sich sorgen weil die Schwächsten eventuell besser gestellt werden als die .... Die sollten sich lieber sorgen machen weil sie auf Kosten der Bürger besser gestellt werden für herumhocken und lamentieren.

    User #6352 (nicht angemeldet)

    Wieso ist der Ständerrat dageben?

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