Beamte in Genf wegen Vorteilsnahme verurteilt
In Genf sind drei Bauamt-Beamte wegen Vorteilsnahme verurteilt worden, nachdem sie Einladungen von Bauunternehmern zu Reisen und Mahlzeiten angenommen hatten.

In Genf sind drei Beamte des kantonalen Bauamts wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Sie hatten während mehrerer Jahre Einladungen von Bauunternehmern für Reisen und Essen in gehobenen Restaurants angenommen. Gegen die Bauunternehmer erliess die Genfer Staatsanwaltschaft ebenfalls Strafbefehle – wegen Vorteilsgewährung.
Die acht Strafbefehle, über welche die Zeitung «Tribune de Genève» am Freitag berichtete, lagen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Die drei Beamten und die fünf im Baugewerbe tätigen Personen können noch Einspruch einlegen.
Strafen auf Bewährung
Zwei der Beamten wurden zu 120 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer, der in geringerem Masse beteiligt war, wurde mit einer bedingten Strafe von 45 Tagessätzen belegt. Sie müssen ausserdem die erhaltenen Vorteile an den Staat zurückzahlen, die je nach Person zwischen 2300 und 15'000 Franken liegen.
Aus den Urteilen geht hervor, dass die Beamten zwischen 2016 und 2019 Einladungen zu Reisen nach Bilbao, Marbella, Mallorca, Lissabon, Madrid, Barcelona, Catania und Venedig angenommen hatten. Hinzu kamen Mahlzeiten in Spitzenrestaurants im Kanton Genf.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren diese Reisen und Restaurantbesuche «unbestreitbar dazu geeignet, die Erfüllung der Pflichten» der Beamten zu beeinflussen, die für die Vergabe von Bauaufträgen für staatliche Gebäude zuständig waren. Die Angeklagten machten ihrerseits «freundschaftliche Beziehungen» geltend.